Rückforderungen von Bearbeitungsgebühren: Riesige Belastung der Deutschen Bank
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im vergangenen Jahr in wegweisenden Entscheidungen zum Anleger- und Verbraucherschutz geurteilt, dass Verbraucher von ihren Banken zu Unrecht erhobene Bearbeitungsgebühren für Kredite seit 2004 zurückverlangen können.
„Bislang haben sich schon Millionen von Kunden gegen unrechtmäßig erhobene Bearbeitungsgebühren gegen ihre Banken zur Wehr gesetzt – ein riesiger Schritt für den Verbraucherschutz!“, freut sich BSZ e,V. Verbraucheranwalt Joachim Cäsar-Preller, zugleich auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die Rückforderungen von Bankkunden hatte eine immense finanzielle Belastung für die Banken zur Folge; Experten munkeln, alleine die Deutsche Bank hätte eine finanzielle Belastung von einer Summe im dreistelligen Millionenbereich in Kauf nehmen müssen. „Das verwundert kaum, wenn man bedenkt, dass deutsche Banken nach Schätzungen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 13 Milliarden € zu Unrecht erhoben haben.“, so der BSZ e.V. Verbraucheranwalt.
Die Urteile des Bundesgerichtshofes haben insbesondere auch die Deutsche Bank eiskalt erwischt. Es wird vermutet, dass die Deutsche Bank keine ausreichende Vorsorge betrieben und genug Rücklagen gebildet hat, um die Ansprüche ihrer Kunden abfedern zu können. Für den 29.01.2015 ist die Bekanntgabe der Zahlen für das vierte Quartal 2014 bei der Deutschen Bank geplant. „Aufgrund immenser Rückforderungssummen wird das Ergebnis wahrscheinlich nicht so gut ausfallen.“, meint Cäsar-Preller. Es bleibt abzuwarten, wie das Ergebnis letztlich ausfällt und ob andere Banken ähnlich stark betroffen sind.
Verbraucher sollten ihre Ansprüche gegenüber ihrer Bank geltend machen. Wenn die Bank nicht zahlt, kann man seine Forderung gerichtlich geltend machen. ,,Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man seinen Kreditvertrag auch von einem Anwalt überprüfen und die Bearbeitungsgebühren gegenüber der Bank geltend machen lassen.", rät der BSZ e.V. Verbraucheranwalt..
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 31.01.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
cp
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