Do, 15. Okt 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:32 Generationenwechsel in Wiesbaden: Rund drei Viertel der verkauften fre.... 10:55 Kostenloser RVG-Rechner erleichtert Anwälten die Kostenberechnung und.... 10:41 ANINOVA-Film "Eines Tages" erreicht 1,5 Millionen Instagram-Aufrufe in.... 10:39 Geld im Sport: Wie verhandelt man im Frauenfußball? Katie Gallus mit F.... 10:18 Wo aus einem Abend ein gemeinsames Wunder wird. 09:49 Technischen Support auslagern: Wie Unternehmen First- und Second-Level.... 09:25 Wenn Medizin und Kosmetik zusammenarbeiten: Ganzheitliches Konzept an.... 09:20 ChatGPT im Betriebsalltag verstehen.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG wegen fehlerhaftem Prospekt zu Schadenersatz verurteilt

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 748 Wörter · 288 Aufrufe

Die Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG, vormals EECH GmbH & Co. Solar Invest KG, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt, weil der Emissionsprospekt vom 15. Mai 2007 zu der Ausgabe von verbrieften Genussrechten fehlerhaft war. (Urteil vom 17.11.2016 (Az.: 6 U 45/15)

Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte in seiner Entscheidung vom 17.11.2016 fest, dass die im zweiten Nachtrag zum Emissionsprospekt enthaltene Mitteilung über den Inhalt eines Verkehrswertgutachtens zu dem Wert des Grundstücks auf welchem der Solarpark Königsbrück entstehen soll, unvollständig ist und eine wesentliche Annahme des Gutachters verschweigt.

Der Gutachter hatte festgestellt, dass das Grundstück in Königsbrück nur eingeschränkt marktfähig ist und der Gutachter im Rahmen des Gutachtens nur unterstellt, dass es einen funktionierenden Grundstücksmarkt für diese Art von Grundstücke gibt. Nach Auffassung des Hanseatischen OLG hätten EECH GmbH & Co. Solar Invest KG als Emittentin der Genussrechte und die Realinvests Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin darauf hinweisen müssen, dass der Sachverständige einen tatsächlich existierenden und funktionierenden Grundstücksmarkt lediglich unterstellt hatte, da dies die Höhe des von dem Sachverständigen angenommenen Verkehrswert des Grundstücks relativiere.

Das OLG verurteilte daher die Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG und die Realinvests Management GmbH zu Schadenersatz in Höhe des gezeichneten Nennbetrags des Genussrechts nebst Agio.

Die Entscheidung ist rechtskräftig und auf weitere Fälle übertragbar. Wir empfehlen daher betroffenen Anlegern eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=53457299e9eed80e7adfa743b5bae7c5

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

witt

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
https://dieburgcity.wordpress.com/in-unterstuetzerliste-eintragen

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Anzeige
Ende Anzeige
Pressekontakt
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg bsz-ev@t-online.de www.fachanwalt-hotline.de

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Rechtliches Anliegen

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Meldungen sind kostenlos.

Diese Mitteilung verwalten

Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt?

Der Anmeldelink geht an die hinterlegte Adresse:

  • b***@t-online.de
Anmeldelink anfordern

Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort. Andere Adresse? Anmeldung per E-Mail-Link.