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Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG wegen fehlerhaftem Prospekt zu Schadenersatz verurteilt

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 748 Wörter · 265 Aufrufe

Die Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG, vormals EECH GmbH & Co. Solar Invest KG, wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht rechtskräftig zu Schadenersatz verurteilt, weil der Emissionsprospekt vom 15. Mai 2007 zu der Ausgabe von verbrieften Genussrechten fehlerhaft war. (Urteil vom 17.11.2016 (Az.: 6 U 45/15)

Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte in seiner Entscheidung vom 17.11.2016 fest, dass die im zweiten Nachtrag zum Emissionsprospekt enthaltene Mitteilung über den Inhalt eines Verkehrswertgutachtens zu dem Wert des Grundstücks auf welchem der Solarpark Königsbrück entstehen soll, unvollständig ist und eine wesentliche Annahme des Gutachters verschweigt.

Der Gutachter hatte festgestellt, dass das Grundstück in Königsbrück nur eingeschränkt marktfähig ist und der Gutachter im Rahmen des Gutachtens nur unterstellt, dass es einen funktionierenden Grundstücksmarkt für diese Art von Grundstücke gibt. Nach Auffassung des Hanseatischen OLG hätten EECH GmbH & Co. Solar Invest KG als Emittentin der Genussrechte und die Realinvests Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin darauf hinweisen müssen, dass der Sachverständige einen tatsächlich existierenden und funktionierenden Grundstücksmarkt lediglich unterstellt hatte, da dies die Höhe des von dem Sachverständigen angenommenen Verkehrswert des Grundstücks relativiere.

Das OLG verurteilte daher die Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG und die Realinvests Management GmbH zu Schadenersatz in Höhe des gezeichneten Nennbetrags des Genussrechts nebst Agio.

Die Entscheidung ist rechtskräftig und auf weitere Fälle übertragbar. Wir empfehlen daher betroffenen Anlegern eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Realinvests Solar Systems GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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