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Proven Oil Canada: Wie geht es nach der Versammlung weiter?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 655 Wörter · 326 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Wie der BSZ e.V. in den letzten Tagen mehrfach berichtet hat, hatten sich die Ereignisse bei den Proven Oil Canada Fonds in den letzten Monaten erheblich zugespitzt. Die Liquiditätslage der Fonds scheint äußerst angespannt zu sein. Aktuell werden die Ausschüttungen für das Jahr 2013 an sämtliche Gesellschafter von der Fondsgesellschaft zurückgefordert.

Mit diesen zurückgezahlten Ausschüttungsbeträgen sollen die kanadischen Banken befriedigt werden, welche offensichtlich Darlehensforderungen in nicht unerheblicher Höhe fällig gestellt haben. Des Weiteren sollen weitere Gesellschafterdarlehen aufgenommen werden, d. h. die einzelnen Gesellschafter sollen der jeweiligen Gesellschaft weiteres Kapital zur Verfügung stellen. Für beide Varianten wurde eine Beschlussvorlage erstellt, welche im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung zwischen dem 01. und 03.09.2015 in Berlin zur Abstimmung kommen soll. Vorgeschaltet ist jeweils eine sogenannte Informationsveranstaltung.

Die bisher an die Gesellschafter/Anleger übersandten Informationen im Hinblick auf ein Fortführungskonzept bzw. die gesamte Sachlage sind nach Auffassung der Vertrauensanwälte des BSZ WHP Wegel Hemmerich Partner aus Frankfurt am Main nicht ganz hinreichend. So mangelt es vor allem an einem nachvollziehbaren und wirtschaftlich tragbaren Fortführungskonzept. Es wird im Rahmen der Rundschreiben von POC lediglich anhand von drei Varianten dargestellt, wie sich ein Fonds wirtschaftlich entwickeln könnte, wenn ein gewisser Ölpreis gegeben ist. Diese überschlägigen Rechnungen berücksichtigen jedoch offensichtlich nicht sämtliche Kostenpositionen und können daher nur wohlwollende Prognosen sein. Ein Fortführungskonzept stellen diese jedoch nicht dar.

Mit Spannung dürfte daher erwartet werden, was im Rahmen der Informationsveranstaltung besprochen wird und wie die Abstimmungen im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung verlaufen. Erst heute war eine Meldung der Frankfurter Allgemeine Zeitung zu entnehmen, dass der Ölpreis so schnell wie nie steigt. Ob sich dieser rasant steigende Ölpreis allerdings noch auf die POC Fonds auswirken wird, bleibt abzuwarten. Insoweit sollte im Rahmen der Informationsveranstaltungen und der außerordentlichen Gesellschafterversammlungen dieses Thema in jedem Fall angesprochen werden. Bisher ist im Rahmen der Schreiben von POC diesbezüglich nichts zu lesen.

Ungeachtet dieser erheblichen Krise bei den POC Fonds, welche überwiegend mit dem fallenden Ölpreis, den geänderten Regularien der Vergabe von Darlehen kanadischer Banken, einer Verschiebung des kanadischen Ölmarkts im Hinblick auf den US-Ölmarkt und auch den offenen Fragen im Hinblick auf die Ölförderung in Saudi Arabien und Iran begründet wird, sollten Anleger nicht ungeprüft lassen, ob im Hinblick auf die damalige Beratung und Vermittlung dieser Fonds als auch im Hinblick auf etwaige Prospektinhalte Schadenersatzansprüche gegeben sein könnten. Insoweit sollten auch die teils von der Wirtschaftswoche bereits aufgezeigten personellen Verflechtungen und Veränderungen nicht unberücksichtigt bleiben.

Betroffene Anleger sollten sich daher neben der Beratung im Hinblick auf die Abstimmung im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlungen anwaltlich beraten lassen und einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten. Sollte sich die Krise bei den POC Fonds nämlich fortsetzen, wird zeitnah seitens der Anleger und Gesellschafter reagiert werden müssen um etwaige Totalverluste zu vermeiden bzw. zu kompensieren.

Betroffene Anleger sollten ihre Interessen bündeln, weshalb der BSZ e. V. bereits die Interessengemeinschaft „Proven Oil Canada“ gegründet hat.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC - Proven Oil Canada beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 28.08.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

aw

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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