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PROVEN OIL CANADA – BAHNBRECHENDES URTEIL FÜR POC ANLEGER

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 947 Wörter · 648 Aufrufe

Das Landgericht Berlin hat einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte vertretenen POC Anleger Schadensersatz zugesprochen. Er erhält nach Rückabwicklung seine volle Einlagesumme zurück und kann so einen möglichen Totalverlust vermeiden.

Nach Ansicht des LG Berlin ist der Emissionsprospekt der POC Growth 2. GmbH & Co. KG fehlerhaft, der Anleger werde durch den Prospekt nicht über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Aspekte unterrichtet. Das Urteil würde damit für eine Vielzahl von POC-Anlegern gelten und gerade nicht nur für den Einzelfall. Als Gründungsgesellschafter der POC Growth 2. GmbH & Co. KG müssen die POC Growth 2. Verwaltungs GmbH sowie die Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft, die HVT HanseVermögen, dem betroffenen Anleger über 40.000,00 € zahlen.

Soweit der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte bekannt, handelt es sich um das bundesweit erste stattgebende Schadensersatzurteil wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit den POC-Gesellschaften.

Der Erfolg wurde möglich durch eine von dieser Kanzlei intensiv durchgeführte Prospektanalyse und der Aufdeckung der diesbezüglichen Fehlerhaftigkeit des Prospekts. Rechtsanwältin Anna Zajac, die das Verfahren geführt hat, weist darauf hin, dass der Fehler bislang möglicherweise nur Fälle betrifft, bei denen ein Beitritt zur Gesellschaft nach dem 31.12.2011 erfolgte, jedoch auch weitere POC Fondsgesellschaften und deren Anleger davon betroffen sein könnten.

Ende 2008 hat die POC Gruppe die erste Fondgesellschaft ins Leben gerufen. Seitdem sind bis zum Jahr 2012 insgesamt neun Fondsgesellschaften entstanden, die nunmehr alle liquidiert werden sollen. Statt der versprochenen Rendite in Höhe von 12 % p.a. sollen sich nun mehrere tausend Anleger mit einem möglichen Totalverlust abfinden. Trotz der Vermutungen vieler Anleger, dass das Scheitern des Konzepts nicht nur der globalen Ölpreissenkung geschuldet ist, blieben die Verantwortlichen der POC Gruppe von der Haftung bislang verschont.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen Anlegern der POC Fonds, sich umgehend im Hinblick auf etwaige Schadensersatzansprüche beraten zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC PROVEN OIL CANADA anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC PROVEN OIL CANADA können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

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