Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 10:36 Goldprojekt bringt Fortuna der nächsten Wachstumsstufe deutlich näher. 10:36 Goldprojekt bringt Fortuna der nächsten Wachstumsstufe deutlich näher. 10:31 Sagepath Reply im Gartner® "Market Guide for Strategic Website Agencie.... 10:30 Sagepath Reply im Gartner® "Market Guide for Strategic Website Agencie.... 10:22 Kritische Metalle, mehrere Entwicklungspfade und TOP-Newsflow!. 10:22 Kritische Metalle, mehrere Entwicklungspfade und TOP-Newsflow!. 10:16 Jazz2Jazz zu Gast bei Jazz & more. 10:16 Jazz2Jazz zu Gast bei Jazz & more.
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Prosavus: Anlegern werden Klagen des Insolvenzverwalters zugestellt! Was tun?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.118 Wörter · 439 Aufrufe

Der Insolvenzverwalter von Prosavus, Frank-Rüdiger Scheffler, macht Ernst: Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei kann bestätigen, dass ersten Anlegern Klagen des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung zugestellt wurden.

Damit ist nun das von diesen Anwälten befürchtete „Hiobs-Szenario“ für Anleger eingetreten, die der Aufforderung des Insolvenzverwalters zur Rückzahlung nicht Folge geleistet und auch auf die Mahnungen nicht reagiert haben.

Anleger, die bereits eine Klage des Insolvenzverwalters vom Gericht zugestellt bekommen haben, sollen unbedingt darauf hingewiesen werden, dass sie die vom Gericht gesetzte Notfrist von 2 Wochen gem. §§ 271, 276, 277 ZPO einhalten müssen, denn sonst droht die Gefahr, dass gleich ein sog. „Versäumnisurteil“ erlassen wird, aus dem der Insolvenzverwalter gleich vollstrecken kann.

Der Insolvenzverwalter ist der Ansicht, dass gemäß § 143 InsO die Auszahlungen der Insolvenzmasse zurück zu gewähren sind, und den Anlegern als Leistungsempfängern kein Anspruch auf die an diese geleisteten Ausschüttungen zugestanden hat, da diese unter anderem zu einer objektiven Gläubigerbenachteiligung gem. § 129 Abs. 1 InsO geführt haben sollen und somit gem. § 812 I BGB zurück zu zahlen sein sollen.

Nach Ansicht der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sollten Anleger nicht vorschnell dieser Forderung des Insolvenzverwalters nachgeben, sondern sich unbedingt umgehend gegen diese Klagen des Insolvenzverwalters verteidigen.

So ist schon nicht sicher, ob bei Prosavus ein sog. „Schneeballsystem“ vorgelegen hat, so vertritt zum Beispiel das Finanzamt Dresden die Auffassung, dass bei der gesamten Infinus-Gruppe gerade kein Schneeballsystem vorgelegen haben soll, worauf sich Anleger unter Umständen berufen könnten.

Auch der Einwand der sog. „Entreicherung“ könnte diversen Anlegern hilfreich sein.

Hierunter sind in der Regel Ausgaben zu verstehen, die ohne die erhaltenen „Ausschüttungen“ nicht gemacht worden wären wie Hochzeit, Urlaubsreise, etc., oder auch z. B., sofern das Geld umgehend wieder in ein neues Schneeballsystem investiert worden wäre oder z. B. gespendet worden ist.

Die Möglichkeiten, sich auf „Entreicherung“ zu berufen, sind vielfältig und müssen immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Auch sollte eventuell geprüft werden, ob mit dem Insolvenzverwalter eventuell eine vergleichsweise Einigung herbeigeführt werden könnte, um die Forderung des Insolvenzverwalters zumindest deutlich zu reduzieren.

Anleger, die eine Klage des Insolvenzverwalters erhalten haben, sollten also nicht den „Kopf in den Sand“ stecken, sondern umgehend fachanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, auch, um keine gesetzten Fristen zu verpassen, was erhebliche Rechtsnachteile bringen könnte.

Betroffene Prosavus-Anleger können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prosavus anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prosavus anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prosavus kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

drspä

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung-zum-bezug-des-bsz-e-v-newsletter-recht-%C2%A7-billig

• Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anwaltssuche?PHPSESSID=6352cbaaf63fe43ebba4bf50c657a65b

Auch der BSZ e.V. war im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.
Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

Sie können den den PayPal Button nutzen.
http://www.antwort-erbeten.de/bsz-ev-unterstuetzen

Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

Bank: Postbank Frankfurt/M
IBAN: DE55500100600548200608
BIC: PBNKDEFF

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.