Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 08:15 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C.... 08:14 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C.... 17:36 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 17:35 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 15:30 Pferdegestützte Therapie für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. 11:25 gevekom gewinnt TotalEnergies Safety Award 2026 & beweist Expertise im....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Prokon-Anleger werden von der Akquisemaschine der Anlegerschützer überrollt.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 426 Wörter · 366 Aufrufe

Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen wie jetzt aktuell bei Prokon viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte und anderer Anlegerschützer angeworfen wird. Neben kostenpflichtigen Internetanzeigen wird auch gerne mit kostenlosen Informationsveranstaltungen geworben. Sogenannte "Experten" wollen da angeblich wichtige Mitteilungen den Besuchern zugänglich machen.

Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren Schadensfällen Betroffene gerne zu "einer wichtigen Informationsveranstaltung" einladen. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man lade selbstlos ein zu einer "wichtigen" Informationsveranstaltung im Interesse von Geschädigten, handelt es sich auch bei diesen beworbenen Vortragsterminen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Der BSZ e.V. kennt keine Anwaltskanzlei die solche kostenintensiven Veranstaltungen aus Nächstenliebe durchführt. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll lediglich den Anleger zum Mandanten machen. Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Werbeveranstaltung fernbleibt.

Zur Zeit ist im Fall Prokon noch nicht einmal klar, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Für die Genussrechte Inhaber gibt es zur Zeit keinen Handlungsbedarf. Das Insolvenzrecht bietet viele verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens. Wir sind davon überzeugt, dass eine Sanierung des Unternehmens gelingen wird und dass keine großen Verluste bei den Genussrechtsinhabern durch die Insolvenz hervorgerufen werden sollten. Die Schwarzseherei diesbezüglich kann man kaum nachvollziehen. Prokon verfügt über laufende Einnahmen aus den betriebenen Anlagen für erneuerbare Energien. In diesen Anlagen stecken auch erhebliche Vermögenswerte. Sicherlich können die versprochenen hohen Renditen nicht bedient werden, aber für einen Erhalt der eingezahlten Gelder und eine geringe Verzinsung dürften die Anzeichen nicht schlecht stehen. Schließlich räumte auch Prokon selbst ein, dass 2,9 % Zinsen tatsächlich erwirtschaftet worden wären.

Um die richtigen Entscheidungen in dem nun anstehenden Insolvenzverfahren zugunsten der Genussrechtsinhaber und einer schnellen Sanierung treffen zu können, sollten die Genussrechtsinhaber Ihre Interessen bündeln und sich von erfahrenen Rechtsanwälten vertreten lassen.

Der BSZ e.V. verfügt über erfahrene Vertrauensanwälte, die bereits in vielen parallelen Verfahren die Interessen von tausenden Anlegern vertreten haben. Es bestehen daher sehr gute Gründe für die Genussrechtsinhaber sich der bereits bestehenden Interessengemeinschaft anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.01.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.