„Pionier des Anlegerschutzes“ BSZ® e.V. einer der führenden Anlegerschutzvereine.
Der BSZ e.V., einer der „Pioniere“ im Bereich Anlegerschutz in Deutschland, hat auch im Jahr 2016 wieder hervorragende Arbeit im unermüdlichen Dienst für die Anleger geleistet. BSZ e.V. bedankt sich bei seinen zahlreichen Mitgliedern!
Dieburg im Oktober 2016: Vor nunmehr fast 18 Jahren wurde der BSZ e.V. als einer der ersten Anleger- und Verbraucherschutzvereine in Deutschland gegründet, der BSZ e.V. zählt damit zu den „Pionieren“ des Anlegerschutzes in Deutschland.
Dem BSZ e.V. kam seit diesen bescheidenen Anfängen – zu einer Zeit, in der viele noch nicht einmal wussten, wie man das Wort „Anleger- und Verbraucherschutz“ buchstabiert, die –nicht immer leichte- Aufgabe zu, unermüdlich im Dienste der Anleger vor unseriösen Kapitalanlagen zu warnen, sowie bei gescheiterten Kapitalanlagen kompetente Hilfe zu leisten.
Während die „Pioniere“ im wilden Westen der USA dabei vor allem mit unliebsamen Lebewesen wie Indianern, Klapperschlangen, Wölfen etc. zu kämpfen hatten, sind die „unliebsamen Lebewesen“, mit denen es der BSZ e.V., der „Pionier“ im „wilden Westen der Kapitalanlage“ zu tun hat, z.B. skrupellose und geldgierige Initiatoren, gewissenlose Hintermänner, unfähiges Management, mitverantwortliche Banken sowie inkompetente Vermittler (nur um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich haben nicht alle Initiatoren, Banken, Manager und Vermittler diese beschriebenen negativen Eigenschaften, sondern nur ein kleiner Teil, eben die Fälle, mit denen der BSZ e.V. tagtäglich konfrontiert wird!).
Im Laufe der Jahre gelang es dem BSZ e.V. auch, zu einem der führenden Anleger- und Verbraucherschutzvereine in Deutschland heranzuwachsen. Einen erheblichen Anteil daran haben selbstverständlich die zahllosen Mitglieder einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft. Bei Ihnen möchten wir uns daher für ihr Vertrauen ganz herzlich bedanken. Wir sind überzeugt davon, dass wir auch in Zukunft sehr viel für unsere Mitglieder tun können.
So konnte der BSZ e.V. auch 2016, hervorragende Erfolge für seine Mitglieder, geschädigte Kapitalanleger und Verbraucher, erzielen.
BSZ e.V. erfüllt wichtige Warn- und Aufklärungsfunktion.
In Zeiten leerer öffentlicher Kassen und Streichung von Mitteln bei Verbraucherschutzorganisationen kommt dem BSZ e.V. eine wichtige Warn- und Aufklärungsfunktion zu.
Anlegern, welche die Ratschläge des BSZ e.V. beherzigten, blieben oft herbe Verluste bis hin zum Totalverlust erspart, während andere Unglückliche, die Pleite-Firmen ihr Geld anvertrauten, oft auf eine Insolvenzquote von ungewisser Höhe und mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen verwiesen werden müssen.
BSZ e.V. arbeitet mit führenden Anlegerschutzkanzleien zusammen, die auf eine beachtliche Erfolgsbilanz verweisen können
Ein weiterer Grund dafür, warum der BSZ e.V. schon seit langer Zeit zu den führenden Anlegerschutzvereinen in Deutschland zählt, liegt darin, dass der BSZ e.V. ausschließlich mit Kanzleien zusammen arbeitet, die nach Beobachtung von Marktteilnehmern zu den führenden Anlegerschutzkanzleien in Deutschland gehören.
Alle Anlegerschutzkanzleien, mit denen der BSZ e.V. zusammen arbeitet, sind seit Jahren ganz überwiegend im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz am Markt tätig und haben ihre Kompetenz in zahlreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Erfolgen für ihre Mandanten eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Dadurch, dass die jeweiligen Anwälte des BSZ e.V., die eine Interessengemeinschaft betreuen, ständig mit der Materie beschäftigt sind, ist gewährleistet, dass diese ausgezeichnet in den jeweiligen Fall eingearbeitet sind und auch über Neuigkeiten bestens informiert sind, ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen Anwälten, die nur gelegentlich Mandanten aus der jeweiligen Fallgruppe betreuen!
Die Bündelung in den BSZ e.V.-Interessengemeinschaften hat sich als ausgezeichnetes, zielgerichtetes und kostensparendes Instrument zur Anspruchsverfolgung für die Geschädigten erwiesen, unter Umständen ist hier auch die Durchführung sog. „Sammelklagen“ zur Kostenreduzierung möglich.
Eine Mitgliedschaft im BSZ e.V. bringt viel, kostet aber nur wenig: Auch für diejenigen, die noch nicht Mitglied im BSZ-e.v. sind, gibt es viele gute Gründe, nun einer der zahlreichen Interessengemeinschaften beizutreten:
Mehrmals wöchentlich stellt der BSZ e.V. neue, aktuelle Informationen zu diversen Kapitalanlagethemen auf seiner Homepage unter www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.de bereit, ein Service, der in Deutschland bislang nach wie vor einmalig und unübertroffen ist.
Hierin erhalten geschädigte Anleger und Verbraucher zahlreiche Ratschläge, auf denen sie aufbauen können. Wir wissen, dass auch viele Rechtsanwälte und andere Interessierte gerne auf die bereitgestellten Informationen zurück greifen.
Wie gut die vom BSZ e.V. bereit gestellten Informationen sind, belegt auch die Tatsache, dass auch andere Anlegerschutzvereine gerne beim BSZ e.V. „abkupfern“, d.h., einige finden die neuen Informationen so spannend, dass sie sie –teilweise sogar wortwörtlich- sogleich für ihre eigene Homepage übernehmen. Dieses kann der BSZ e.V. nur als ganz großes Kompliment betrachten.
Längst hat wegen der guten zu erzielenden Renditen auch die organisierte Kriminalität das „Geschäftsmodell Anlagebetrug“ für sich entdeckt. Aus diesem Grunde wird der BSZ e.V. auch in Zukunft sehr damit beschäftigt sein, Anleger vor unseriösen Anlagemodellen zu warnen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einre BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=ac9d062a7cf8feb500bb725a6eb0c752
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.