Persönlicher Brief an alle Kapitalanleger deren Anlagen im Feuer stehen.
Sehr geehrte Kapitalanlegerinnen und Kapitalanleger,
Sie haben in letzter Zeit sicher mehrere Anschreiben von den unterschiedlichsten Absendern erhalten, die Ihnen alle bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes behilflich sein möchten. Das Kostenrisiko bei diesen Hilfsangeboten hat wahrscheinlich jedoch immer bei Ihnen gelegen.
Der BSZ e.V. dagegen sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können.
Zahlreiche Kapitalanlagen sind in den letzten Jahren in Schieflage geraten. Prognostizierte Ausschüttungen sind nicht erfolgt oder werden sogar zurück gefordert und viele Investoren wurden jüngst von den Finanzbehörden neu und mit hohen Steuernachforderungen veranlagt oder eine Neuveranlagung droht.
So überrascht es kaum, dass in den letzten Monaten zahlreiche Urteile zu Lasten von Banken ergingen im Zusammenhang mit der Vermittlung und Finanzierung von Beteiligungen.
In einigen der neuesten Urteile wurden Banken und Vermittler zu Schadenersatz verurteilt, die ihre Kunden falsch beraten hatten. In den entschiedenen Fällen hatte die Bank für die Beratung ihres Kunden vom Fondsvertrieb eine Vermittlungsprovision des gezeichneten Kapitals erhalten. Der Anleger wurde hierüber von der Bank nicht informiert. Auch über das häufig bestehende Totalverlustrisiko und die mangelnde Fungibilität wurde, entgegen der eindeutigen BGH Rechtsprechung, fehlerhaft nicht aufgeklärt.
Darüber hinaus sind zahlreiche Fondsbeitritte wegen bisher wenig beachteter formaler Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften angreifbar. Der BGH hat auch zu diesem von Anlegern vernachlässigten Ansatzpunkt in den letzten Jahren, in einigen Fällen sehr verbraucherfreundliche Urteile die zu einer vollständigen Rückabwicklung und Rückzahlung des eingesetzten Kapitals geführt haben gefällt. Deshalb decken auch Rechtschutzversicherer solche Klagen in den meisten Fällen ab.
Häufig scheuen sich aber geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld schlechtes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab. Der BSZ e.V. bietet auch für solche Anleger eine Lösung an.
Sofern die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft gute Erfolgsaussichten sieht, bietet sie für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung an, auf Erfolgsbasis die Ansprüche der Anleger gegen beteiligte Banken, Vermittler oder Fondsgesellschaften und gegebenenfalls Versicherer durchzusetzen. Durch dieses anlegerfreundliche Konzept bestehen keinerlei Kostenrisiken für den geschädigten Anleger.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.05. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
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