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PERFORMANCE IMC AG: BETRUGSVERDACHT, VORSTÄNDE IN U-HAFT! ANLEGER PRÜFEN RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 811 Wörter · 455 Aufrufe

Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B.: „Fonds professionell online vom 18.08.2017“) führt die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Ermittlungsverfahren gegen diverse Beschuldigte im Zusammenhang mit der Performance IMC Vermögensverwaltung AG wegen des Verdachts u. a. der Marktmanipulation und des Betruges eingeleitet.

Es soll auch Haftbefehl gegen 2 Beschuldigte – ehemalige Vorstände – erlassen worden sein, allerdings nicht gegen den aktuellen Vorstand der IMC Vermögensverwaltung AG, Herrn Muhyddin Suleiman, wie die Staatsanwaltschaft Mannheim inzwischen klarstellte.

Das Ermittlungsverfahren soll aufgrund mehrerer Anzeigen der BaFin erfolgt sein, bis zum Beweis des Gegenteils gilt die Unschuldsvermutung, worauf die Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hinweisen.

Hier sollen ab dem Jahr 2009 diversen Anleihen ausgegeben und diese zwischen Anlegern und kapitalgebenden Fonds in abgesprochenen Geschäften an der Börse gehandelt worden sein.

Dabei sollen diese Anleihen auch bei diversen Fonds wie Saphir- und Saphir Global Fonds platziert worden sein. Medienberichten zufolge sollen auch seit dem 07.07.2017 keine Anteilsscheine an den betroffenen Fond zurückgegeben werden können.

Betroffene Anleger der Performance IMC Vermögensverwaltung AG, die aufgrund der aktuellen Ereignisse verunsichert sind und in einen der betroffenen Fonds Geld angelegt haben, können gerne ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, z. B., ob ihr Geld noch sicher ist und ihnen keine Verluste entstanden sind.

Sollte sich herausstellen, dass Anlegern ein Schaden entstanden ist, könnte hier auch die Geltendmachung von eventuellen Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche gehören.

Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mit Sitz in Berlin und Hamburg ist dabei seit dem Jahr 2002, und somit seit 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und somit sehr versiert mit Fällen wie dem aktuellen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Performance IMC Vermögensverwaltung AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Performance IMC Vermögensverwaltung AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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