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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Nur 5 % der Fluggäste mit Rechten auf Entschädigungszahlung setzen den Anspruch durch.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 448 Wörter · 380 Aufrufe

Immer wieder erzählen Flugpassagiere, dass Sie nicht über ihr Recht auf eine finanzielle Entschädigung aufgeklärt wurden. Selbst die es wissen handeln nur zu 5 % aller Fälle.

Überblick über die wichtigsten Fakten:

• Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Sie das Recht auf eine Entschädigung.
• Die Höhe der Entschädigungszahlung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Distanz Ihres Fluges.
• Die Entschädigungsbeträge liegen je nach Distanz des Fluges
• zwischen € 250,- und € 600,-.

Mit der Hilfe der BSZ e.V. Verbraucherschutzanwälte kämpfen Sie nicht alleine gegen eine übermächtige Fluglinie, sondern können sich entspannt zurücklehnen, während die Anwälte Ihre Erstattung erstreiten.

Wie ist der Entschädigungsanspruch bei einer Flugverspätung genau geregelt?

Lange Zeit haben Fluglinien versucht, ihren Passagieren bei einer Flugverspätung die Entschädigungszahlung zu verweigern. Aber im Februar 2004 kam die Wende: Der Europäische Gerichtshof EuGH hat damals fest im Gesetz verankert, dass Fluggäste unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Ausgleichszahlung für die entstandenen Umstände erhalten müssen.

Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 sichert Ihnen als Fluggast eine finanzielle Entschädigung bei Flugverspätungen über drei Stunden zu. Trotzdem haben Fluglinien immer wieder versucht, Passagieren auch nach der Gesetzesänderung bei Verspätungen eine Entschädigung vorzuenthalten.

Dabei hat der EuGH im Jahr 2009 und nochmals im Jahr 2012 ganz klar entschieden, dass es Ihr Recht ist, eine Erstattung zu bekommen.

Wir finden, dass sich Fluglinien ihrer Verantwortung stellen müssen und helfen Ihnen deshalb, zu Ihrer rechtmäßigen Entschädigung zu kommen – auch wenn manche Fluglinien immer noch versuchen, sich vor der Entschädigung im Fall einer Flugverspätung zu drücken.

Für die Prüfung finanzieller Ansprüche durch BSZ e.V. Verbraucherschutzanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verbraucherschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verbraucherrechte anschließen.

Weitere Informationen und einen Antrag zum Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Kontaktformular:
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