NEWOG fordert rückständige Raten ein
Nach Mitteilung unserer Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Newog fordert die NEWOG Neue Wohnungsbaugenossenschaft e. G. nunmehr ausstehende Raten bei denjenigen Genossenschaftsmitgliedern ein, die ihre Beteiligung über die vermögenswirksamen Leistungen ratenweise erbringen.
Die NEWOG beruft sich dabei auf die durch die Beitrittserklärung eingegangene Zahlungsverpflichtung.
Nach Auffassung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Walter Limmer kann die Zahlungsverpflichtung u. a. mit Hinblick auf die unwirksame Widerrufsbelehrung in der Beitrittserklärung abgewendet werden und auch durch Aufrechnung von Schadenersatzansprüchen aus fehlerhafter Beratung bei Abschluss der Beteiligung.
Auch diejenigen Anteilszeichner, die ihre Einlage über die Eigenheimzulage finanziert haben, sollten prüfen lassen, ob in ihrem Fall auch ein Widerruf der Beitrittserklärung sinnvoll ist, um eventuell ihre Einlage ganz oder teilweise bei der Genossenschaft zurückfordern zu können.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NEWOG (Neue Wohnungsbaugenossenschaft eG)". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
wl
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.