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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Neues zum § 204 VVG – PKV-Tarifwechsel

H hc consulting AG 1 Min. Lesezeit · 172 Wörter · 1.890 Aufrufe

Versicherte der privaten Krankenversicherung haben meist nur eine Möglichkeit zur Kostenkontrolle: die PKV-Tarifoptimierung gem. § 204 VVG. Da die Versicherungen naturgemäß nicht an sinkenden Beiträgen interessiert sind, benötigt der PKV-Kunde beim Tarifwechsel professionelle Unterstützung.

Entgegen der weitverbreiteten Ansicht muss eine unabhängige und professionelle Beratung nichts kosten. Die Beratung zum erfolgreichen PKV-Tarifwechsel geht auch kostenlos. So auch die Stiftung Warentest Finanztest in der Ausgabe 03.2017.

Finanziert wird die Arbeit der PKV-Tarifwechsel-Profis von der Versicherungsgesellschaft direkt aus den bereits bezahlten Verwaltungskosten des jeweiligen PKV-Vertrages. Dazu haben sich folgende Versicherungen mit den sogenannten Maklerusancen verpflichtet:
Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, Bayrische Versicherungskammer, Central, Continentale, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, UniVersa und Württembergische.

Marktführer im kostenlosen PKV-Tarifwechsel ist nach eigenen Erhebungen die hc consulting AG ( www.hcconsultingag.de ) aus Köln. Der PKV-Spezialist steht rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite des Versicherten und kann so eine unabhängige Beratung gewährleisten. Den Versicherten entstehen so niemals Kosten.

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