Neu in der BSZ® e.V. TOPLISTE Internetdienste von Rechtsanwaltskanzleien: Verzugszinsrechner
Immer mehr rechtsuchende Bürger oder auch rechtsuchende Unternehmen suchen Rechtsrat ohne ein telefonisches oder persönliches Gespräch mit dem Rechtsanwalt.
Das Angebot der Juristen konzentriert sich hauptsächlich auf die Online Rechtsberatung per Telefon oder E-Mail. Es gibt aber auch Internetdienste von Rechtsanwälten die man online kostenlos nutzen kann ohne mit dem entsprechenden Anwalt Kontakt aufnehmen zu müssen.
Wenn Sie zum Beispiel einem säumigen Zahler die Verzugkosten in Rechnung stellen wollen, ergeben sich Fragen: Welcher Zinssatz? Wie werden die Verzugszinsen berechnet? Brutto- oder Nettobetrag verzinsen? Verzugskostenpauschale? Verzinsungsmethode? Basiszinssatz?
Dazu kommt noch, dass abhängig vom Rechtsgeschäft unterschiedliche Verzugszinssätze der Zinsberechnung zugrunde zu legen sind: Wie hoch darf die Verzinsung sein bei einem Verbrauchergeschäft? Bei einem Unternehmergeschäft? Oder bei Immmobiliar-Verbraucherkreditverträgen?
Hier hilft der von dem Darmstädter Rechtsanwalt Matthias Prinz neu geschaffene Verzugszinsrechner! Es wird die Höhe der Forderung in den Verzugszinsrechner eingegeben und Beginn und Ende der Verzinsung, den Rest erledigt der Verzugszinsrechner ganz alleine.
Der BSZ® e.V. hat den Verzugszinsrechner in seine BSZ® e.V.- TopListen www.anwalts-toplisten.de aufgenommen.
Der Verzugszinsrechner kann direkt über die „BSZ® e.V. TOPLISTE Internetdienste von Rechtsanwaltskanzleien“ aufgerufen werden.
https://www.ad-infinitum.online/branchenverzeichnis/1047/verzugszinsrechner
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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