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MS „Santa Giuliana“ Offen Reederei GmbH & Co. fordert Ausschüttungen zurück

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 663 Wörter · 431 Aufrufe

MS „Santa Giuliana“ Offen Reederei GmbH & Co. klagt Ausschüttungen von den Schiffsfandsanklegern ein! Schiffsfondsgesellschafter sollten sich verteidigen

Die Kommanditgesellschaft MS „Santa Giuliana“ aus der Gesellschaft MPC (MPC Münchmeyer Petersen Capital AG) geht offenbar in die Offensive und verklagt nun aktiv Gesellschafter auf Rückzahlung von Ausschüttungen. Die Gesellschaft fordert 33% der seit dem Jahr 1997 gezahlten Ausschüttungen zurück.

Der in 1996 aufgelegte Schiffsfonds investierte in das Containerschiff Santa Giuliana knapp 74 Mio. DM und nahm dafür ein Schiffshypothekendarlehen von ca. 46 Mio. DM auf. Diese hohe Darlehenslast und die verschiedenen Marktkrisen, die der Schiffsfonds bisher durchlaufen hat, werden nun zum Bumerang.

Nach dem Dafürhalten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens bestehen aufgrund der wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.03.2015, Az. II ZR 73/11 (bestätigt durch den Bundes-gerichtshof, Versäumnisurteil vom 01.07.2014, Az. II ZR 72/12) hinreichende Aussichten, sich erfolgreich gegen die Forderung des Fonds bzw. dessen Klage zu wehren.

Allerdings gilt es zu beachten, dass der zu beurteilende Gesellschaftsvertrag nicht exakt demjenigen der BGH Entscheidung entspricht. Die Unterschiede liegen im Detail der Formulierung, dass Liquiditätsausschüttungen Darlehen an die Gesellschafter darstellen. Trotz dieser klaren Formulierung halten wir die Regelungen im Gesellschaftsvertrag in ihrer Gesamtheit nicht für ausreichend und sehen einen Rückforderungsanspruch nicht.

Empfehlung

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens rät den Schiffsfondsanlegern frühzeitig einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen. Sollten Sie zwischenzeitlich eine Klage zugestellt bekommen haben, beachten Sie unbedingt die Notfrist von zwei Wochen seit Zustellung der Klageschrift. Sie sollten immer einen Anwalt beauftragen. Ab 5000 ist beim Landgericht auch Anwaltszwang!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS „Santa Giuliana“

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
steff

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