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MS Pontremoli: Insolvenzverfahren eröffnet - Anleger müssen handeln.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 858 Wörter · 325 Aufrufe

Der 2006 von der Hamburgischen Seehandlung aufgelegte Schiffsfonds MS Pontremoli ist pleite. Das Amtsgericht Hamburg hat am 8. Juli 2016 das reguläre Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 67b IN 140/16).

Anleger, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen jetzt handeln. Die Verjährung der Ansprüche droht bereits.

Anleger konnten sich Juli 2006 mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro an dem Schiffsfonds MS Pontremoli beteiligen. Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft müssen sie mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt: "Gerade bei Schiffsfonds bestehen häufig gute Aussichten auf Schadensersatz, da es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen ist. Möchten Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, müssen sie jetzt handeln. Denn die Verjährung der Forderungen droht. Es gilt die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist seit Fondsbeitritt. Daher sollten umgehend verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden."

Etliche Schiffsfonds sind in Folge der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Auch an dem Fonds MS Pontremoli gingen die Probleme nicht spurlos vorbei. 2010 musste ein Sanierungskonzept umgesetzt werden, um die Gesellschaft wieder in ruhigere Fahrwasser zu bringen. An der Insolvenz konnten die Maßnahmen am Ende auch nichts ändern.

Sicher und renditestark - so wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen gerne beworben. "Die Wahrheit sah aber oft ganz anders aus. Etliche der vermeintlich sicheren Schiffsfonds sind inzwischen insolvent. Denn tatsächlich sind Schiffsfonds in aller Regel hoch spekulative Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger. Daher hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das ist aber oft nicht geschehen, so dass aus einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche entstanden sein können", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die vermittelnden Banken hätten nicht nur über die Risiken aufklären müssen, sondern auch über ihre teils hohen Provisionen. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offengelegt werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Pontremoli anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Pontremoli kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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