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MS Conti Alexandrit im vorläufigen Insolvenzverfahren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.001 Wörter · 381 Aufrufe

Auch langjährige Charterverträge sind keine Sicherheit für Schiffsfonds. Das bekommen die Anleger des Schiffsfonds MS Conti Alexandrit zu spüren. Die Fondsgesellschaft ist insolvent. Das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 173. Schifffahrts-GmbH Bulker KG MS Conti Alexandrit wurde am 30. Juni vom Amtsgericht Lüneburg eröffnet (Az.: 56 IN 58/16).

Conti legte den Schiffsfonds MS Conti Alexandrit im Jahr 2010 auf. Für die Anleger stellte sich positiv dar, dass das Fondsschiff für 12 Jahre fest verchartert sein sollte. Doch der Charterer war nach nur drei Jahren pleite. Damit dürften dann auch die Probleme für die MS Conti Alexandrit begonnen haben. Denn die Handelsschifffahrt hat sich nach wie vor nicht von ihrer schweren Krise erholt. Nach dem Ausbruch der Finanzkrise zeigte sich, dass Überkapazitäten aufgebaut worden waren, was sich durch die sinkende Nachfrage rächte. Die nötigen Charterraten konnten nicht mehr erzielt werden. Zahlreiche Schiffsfonds gerieten dadurch in massive Schwierigkeiten und meldeten am Ende Insolvenz an. Anleger erlitten dabei hohe Verluste.

„Auch den Anlegern des Schiffsfonds MS Conti Alexandrit drohen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum vollständigen Verlust ihrer Einlage“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Allerdings können für die Anleger auch Ansprüche auf Schadensersatz bestehen. Ein entscheidender Faktor kann die Anlageberatung sein. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. „Im Jahr 2010 war schon klar, dass das nicht der Realität entspricht. Aber abgesehen davon, müssen die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung ohnehin grundsätzlich auch umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden. Immerhin können sie ihre Einlage auch komplett verlieren. Wurden die Risiken nicht ausführlich dargestellt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Das gilt auch, wenn die Bank ihre teilweise hohen Vermittlungsprovisionen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offengelegt werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Conti Alexandrit anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Conti Alexandrit kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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