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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

MPC Santa R-Schiffe: Anlegern droht Totalverlust

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 801 Wörter · 317 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Das offizielle Insolvenzverfahren wurde über sechs Schiffe aus dem Dachfonds MPC Santa R-Schiffe eröffnet. Bereits im Herbst vergangenen Jahres wurden die Insolvenzanträge für alle sieben Schiffe gestellt.

Inzwischen wurde das offizielle Insolvenzverfahren über die Containerschiffe MS Santa Rafaela (5 IN 105/13), MS Santa Rebecca (5 IN 106/13), MS Santa Ricarda (5 IN 107/13), MS Santa Roberta (5 IN 108/13), MS Santa Romana (5 IN 109/13) und MS Santa Rosanna (5 IN 110/13) eröffnet. Für die Anleger des Dachfonds MPC Santa R-Schiffe spitzt sich die Lage mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter zu. Ihnen drohen massive finanzielle Verluste.

Der Flottenfonds von MPC Capital befand sich schon seit geraumer Zeit in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Auch die Sanierungskonzepte aus den Jahren 2011 und 2012 konnten daran unterm Strich wohl nichts mehr ändern.

Die Anleger sollten ihre Hoffnung nun nicht auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens setzen. Vielmehr müssen sie befürchten, dass sie erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen sollen. Noch ist es allerdings nicht zu spät, anwaltlichen Rat einzuholen. „Es besteht durchaus die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, macht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Hoffnung.

Denn seiner Erfahrung nach sei es bei der Vermittlung von Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds häufig zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen. „Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage dargestellt, die durchaus zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sei. Doch mit solchen Argumenten sollten nur Anleger geködert werden. Tatsächlich sind Schiffsfonds einigen Risiken ausgesetzt, so dass für die Anleger am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Für sicherheitsorientierte Anleger sind solche Kapitalanlagen also denkbar ungeeignet“, erklärtder Rechtsanwalt. Allerdings hätten die Banken diese Risiken gerne verschwiegen und damit gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Anlageberatung verstoßen.

Die Banken haben auch ihre Beratungspflicht verletzt, wenn sie ihre Vermittlungsprovisionen nicht offen gelegt haben. Dazu sind sie nach Rechtsprechung des BGH allerdings verpflichtet.

Das Verschweigen der Provisionen oder die unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Allerdings sollten die betroffenen Anleger schnell handeln, da bereits Verjährung drohen könnte.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ "Santa R-Schiffe" beizutreten.

Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=cc9a006991fdda6d892404175c91bfa4

Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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