Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 08:15 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C.... 08:14 Gemeinsam stark in SAP Intralogistik-Projekten: CAS AG, IAL und THEM C.... 17:36 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 17:35 Autobelehnung Wien, Linz, Graz, München und Berlin. 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 16:59 MS8607: Druck, Temperatur und Feuchte mit nur einem Sensormodul erfass.... 15:30 Pferdegestützte Therapie für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten. 11:25 gevekom gewinnt TotalEnergies Safety Award 2026 & beweist Expertise im....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

MPC MS Santa Giorgina: Anleger können sich gegen Rückforderung von Ausschüttungen wehren.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 526 Wörter · 316 Aufrufe

Anleger des MPC-Schiffsfonds MS Santa Giorgina werden derzeit offenbar aufgefordert, bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. „Dieser Forderung sollte man nicht einfach so nachgeben“, empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.

Grundlage für die Rückforderung soll offenbar sein, dass die Ausschüttungen nur als Darlehen gewährt worden seien. Cäsar-Preller: „Wenn es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handelt, muss das im Gesellschaftsvertrag eindeutig und vor allem auch für den Anleger verständlich geregelt sein. Das hat der BGH in seiner Entscheidung vom 12. März 2013 grundsätzlich geregelt. Meines Erachtens ist das bei dem MPC-Schiffsfonds MPC MS Santa Giorgina nicht der Fall.“

Rückforderungen von Ausschüttungen sind keine Ausnahme. Allerdings hat der Bundesgerichtshof mit besagtem Urteil die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Rückforderungen deutlich erhöht. Andere Gerichte sind diesem Grundsatzurteil inzwischen gefolgt. „Ausschüttungen werden immer dann zurückgefordert, wenn der Fonds in der wirtschaftlichen Schieflage ist. Die Anleger sollen dann letzten Endes dafür gerade stehen, obwohl sie ohnehin schon die Leidtragenden der schlechten Entwicklung sind. Dem hat der BGH glücklicherweise einen Riegel vorgeschoben“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Der MPS-Schiffsfonds MS Santa Giorgina steckt schon seit längerem in Schwierigkeiten. Anleger mussten ohnehin schon auf Ausschüttungen verzichten. Daher rät Cäsar-Preller den geschädigten Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. „Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere Kapitalanlage und wurden häufig auch genauso beworben. Tatsächlich waren sie das nicht. Denn mit den Fondsanteilen wurden unternehmerische Beteiligungen erworben – mit allen Risiken. Dazu gehört auch das Risiko des Totalverlusts.“ Im Beratungsgespräch hätten die Anleger allerdings auch umfassend über diese Risiken aufgeklärt werden müssen.

Gleiches gilt für die Provisionen, die an die vermittelnden Banken geflossen sind. „Auch zu diesen so genannten Kickbacks hat der BGH eine Entscheidung getroffen. Sie müssen offengelegt werden, da sie einen Interessenskonflikt der Banken belegen können. Bei Kenntnis der Provisionen wäre die Kaufentscheidung vielleicht erst gar nicht gefallen“, erklärtder BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Das Verschweigen von Risiken oder Provisionen löst den Anspruch auf Schadensersatz aus. Natürlich muss aber immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Schiffsfonds/ MPC MS Santa Giorgina" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft :
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. April 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.