MPC Bioenergie I: Anleger müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen
Die Anleger des geschlossenen Fonds MPC Bioenergie I müssen mit massiven finanziellen Verlusten rechnen. Denn sie wurden offenbar vor die Wahl gestellt, einem Finanzierungskonzept zuzustimmen oder der Fonds schlittert in die Insolvenz. Verluste drohen bei beiden Varianten.
MPC hatte den Fonds im Jahr 2009 aufgelegt. Investiert wurde in ein Biomasse-Kraftwerk in Brasilien. Doch zunächst verzögerte sich der Bau, dann konnte nicht die angepeilte Strommenge produziert werden. Erst in diesem Jahr konnte die angestrebte Leistung erreicht werden. Nachdem schon vor zwei Jahren der Verkauf des Kraftwerks beschlossen wurde, konnte bislang immer noch kein Käufer gefunden werden. Da die Bank inzwischen ein Darlehen zum Jahresende fällig gestellt hat, befindet sich der Fonds nun in immensen Schwierigkeiten. ,,Und wie fast immer in so einer Situation sollen die Anleger ihren Teil dazu beitragen, den Fonds aus dieser Lage zu befreien und dabei Verluste hinnehmen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der erfahrenen Rechtsanwalt empfiehlt den betroffenen Anlegern daher, noch eine dritte Alternative prüfen zu lassen: Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. ,,Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein", so der Anwalt. Denn die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch über sämtliche Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. ,,Betrachtet man die Schwierigkeiten, mit denen der Fonds von Anfang an zu kämpfen hatte, gab es eine ganze Reihe von Risiken, über die die Anleger hätten aufgeklärt werden müssen. Schließlich droht ihnen im Fall einer Insolvenz sogar der Totalverlust des investierten Geldes", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Der Fachanwalt empfiehlt zudem eine genaue Prüfung der Verkaufsprospekte. Die Prospektangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. ,,Möglicherweise wurden hier die Anleger schon mit irreführenden Angaben oder zu optimistischen Renditeversprechen geködert. Dann kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden", so der Fachanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft / MPC Bioenergie I". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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