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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Möglichkeiten zum Ausstieg aus Schrottimmobilien

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 904 Wörter · 372 Aufrufe

Der Betrug mit Schrottimmobilien erweist sich als schier unendliche Geschichte und für die arglosen Käufer oft als ein finanzielles Loch ohne Boden. "Daher sollten die Opfer alle rechtlichen Möglichkeiten ziehen, um aus der Schrottimmobilie wieder herauszukommen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller weiß, wovon er spricht. In rund 4.500 Fällen hat seine Kanzlei schon die Opfer von Schrottimmobilien vertreten. Cäsar-Preller: "Oft geht es um nichts weniger als um die finanzielle Existenz." Das gilt umso mehr, wenn für die Finanzierung der Immobilie ein Darlehen aufgenommen werden musste. Das belastet über viele Jahre. Häufig müssen auch noch Anschlussfinanzierungen für eine mehr oder weniger wertlose Immobilie gefunden werden.

Um dieses Dilemma zu beenden, sieht Cäsar-Preller im Großen und Ganzen drei Ansatzpunkte: Anfechtung des Kaufvertrags wegen Sittenwidrigkeit, Widerruf des Darlehens oder Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Letzteres bietet sich vor allem dann an, wenn die Immobilie als Kapitalanlage vermittelt wurde. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Käufer, in diesem Fall dann gleichzeitig auch die Kapitalanleger, umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung gehört es auch zu den Aufklärungspflichten des Vermittlers über hohe Innenprovisionen von mehr als 15 Prozent zu informieren. "Bei fehlerhafter Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", so Cäsar-Preller.

Liegt zwischen dem Immobilienkauf und der Kreditaufnahme ein sog. verbundenes Geschäft im juristischen Sinne vor, kann geprüft werden, ob sich der Darlehensvertrag widerrufen lässt. Dies ist häufig dann möglich, wenn das Darlehen in einer "Haustürsituation", also nicht in den Geschäftsräumen der Bank, vergeben wurde oder die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. "Nach einem erfolgreichen Widerruf wird das Darlehen rückabgewickelt und im Idealfall die Immobilie gleichzeitig an die Bank übertragen", so Cäsar-Preller.

Der Ausstieg aus dem Kaufvertrag wegen Sittenwidrigkeit ist eine weitere Option. Sittenwidrigkeit liegt nach der gängigen Rechtsprechung allerdings erst dann vor, wenn der Kaufpreis der Immobilie ca. 90 Prozent über ihrem tatsächlichen Verkehrswert liegt.
"Darüber hinaus können auch noch weitere rechtliche Möglichkeiten geprüft werden, um die Schrottimmobilie wieder loszuwerden oder die Verluste wenigstens zu minimieren. Natürlich müssen auch immer Verjährungsfristen beachtet werden. Daher ist es ratsam, möglichst umgehend zu handeln", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung Gruppe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=cb90c10018f820df67b1a97b8a8c4b8d

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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