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MDM Group AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.151 Wörter · 289 Aufrufe

MDM GROUP AG: MIT DEM BLUFF DES ANGEKÜNDIGTEN BÖRSENGANGS WURDEN WOHL ETLICHE MILLIONEN VON DEUTSCHEN ANLEGERN IN DIE SCHWEIZ ÜBERWIESEN.

Nun hat auch die BaFin der MDM Group AG mit Sitz in Meggen, Schweiz, mit Bescheid vom 6. November 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hatte schon am 28.Juli 2017 mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung mitgeteilt, dass die MDM Group AG Firmennummer: CHE-113.049.364 mit Sitz in Rütliweg 3, 6045 Meggen Schweiz nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.

Auch auf der Schweizer Finanzaufsicht FINMA Public Warnliste findet sich die MDM Group AG.

Die Verantwortlichen gründeten ein Briefkastenunternehmen in Meggen in der Schweiz, bzw. kauften einen Börsenmantel und benannten diesen um, untergebracht in einem Büroservice in Meggen. Als Strohfrau wurde eine Frau Ö. Utanc eingesetzt.

Die MDM Group AG warb im Internet teilweise mit "bis zu 20 % Zinsen pro Jahr. Hohe Rendite und niedriges Risiko". Bewerkstelligt werden soll dies in Form einer unternehmerischen Beteiligung in Form von festverzinslichen Nachrangdarlehen. Dabei will die MDM Group AG mit Waren aller Art, z.B. Textilien, Restposten, Sonderposten und Konkursware handeln, wobei die Margen teilweise bei 20, 30 oder 40 % (per Transaktion) liegen sollen.

Die Firma ist nicht mehr erreichbar. Der Börsengang ist abgesagt. Den Anlegern droht der Totalverlust. Bei der MDM Group AG sind etliche Anleger aus Deutschland einem mutmaßlichen Betrugsfall zum Opfer gefallen, die Schäden dürften in den hohen zweistelligen Millionenbereich gehen.

Nachdem das Briefkastenunternehmen aus Meggen in der Schweiz dann abgetaucht war, wurden Anleger nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen aus Luxemburg und anderen Ländern „bombardiert“ und aufgefordert, nochmals Gelder zu investieren und eine MDM Group Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses Penny-Stock-Unternehmens, das am sog. „Over-the-Counter“-Segment in den USA notiert ist, gibt es wirklich, notierten bis vor Kurzem aber mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.

Eine kurzfristige Verdreifachung oder Vervierfachung ihres Kapitals wurde Anlegern in Aussicht gestellt, weil ihnen mitgeteilt wurde, so berichten es viele Anleger, der Börsengang nun doch stattfinden solle und ein Konsortium aus den USA bereitstehen würde und die Aktien zum Vielfachen des investierten Preises den Anlegern abkaufen würden.

Also investierten nochmals zahlreiche Anleger weitere erhebliche Gelder, in den der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bekannt gewordenen Fällen weitere Beträge zwischen jeweils 20.000,- – 100.000,- €. Doch auch hier: Hohe Gewinne sind Fehlanzeige, stattdessen dümpelt die MDM Group Aktie gegenwärtig immer noch nahe Null, das den Anlegern in Aussicht gestellte „Konsortium“ das die Aktien aufkaufen sollte, hat sich bei keinem der von dieser Kanzlei vertretenen Anlegern gemeldet.

Die Versprechungen der trickreichen Telefonverkäufer haben sich abermals in Luft aufgelöst, Anlegern sehen auch hier nochmals erheblichen Verlusten entgegen.

Ein in der Schweizer Finanzbranche bekannter Informant teilt dem BSZ e.V. mit, dass die Staatsanwaltschaft Luzern gegen das Unternehmen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug ermittelt. Außerdem soll es Ermittlungen gegen drei Deutsche geben, die im Hintergrund die Fäden gezogen haben. Alle drei sollen in Deutschland mit Finanzgeschäften schon ihre negativen Spuren hinterlassen haben.

„Es ist eigentlich nicht nachvollziehbar wie ein in einem Schweizer Briefkasten ansässiges Unternehmen mit abstrus hohen Renditeversprechen derart viel Geld bei so vielen Anlegern einsammeln konnte“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Hier zeigt sich aber wieder einmal wie die Schweiz als attraktiver Finanzstandort von Anlagebetrügern benutzt wird um bei Anlegern Seriosität vorzugaukeln.

Schon lange gab es in der Schweiz und auch in Deutschland Warnhinweise betreffend der MDM Group AG. Dagegen hat das Unternehmen mit Medienkampagnen und den in dieser Branche üblichen Abwehrmaßnahmen versucht gegenzusteuern.

Aufgrund, dass nun viele Staatsanwaltschaften ermitteln und auch davon ausgehen, dass es sich um eine betrügerische Unternehmung handelt und viele Anleger auch mittlerweile Strafanzeige erstattet haben, sollten die Anleger sich nicht auf weitere Aktionen einlassen, sondern selbst aktiv werden.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
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• Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!

Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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