Massenweise Schadensersatzklagen betroffener Anleger wegen schlechter Anlageberatung
Anlegerschutz bedeutet auch, sich massiv - auch gegen scheinbar übermächtige Gegner- zu wehren.
Damit der Rechtsschutz des Bürgers nicht mit der Kostenkeule erschlagen wird hilft oft auch eine Prozessfinanzierung.
Schlechte Beratung durch die Banken wird sich trotz aller gesetzlichen Bemühungen um einen verbesserten Anlegerschutz wahrscheinlich fortsetzen, bedauert man bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg. Diesem Zustand wird auch kein Finanzwächter und keine Aufsichtsbehörde einen Riegel vorschieben können.
Alleine der Verkauf von Schiffs- Film- und Medienfonds an Tausende privater Anleger, die eine sichere Anlage für ihre Altersvorsorge suchten, ist nur der jüngste in einer langen Reihe von ähnlichen Fällen, in denen Anlegergelder vernichtet wurden. Professionelle Anlageberatung für eine individuelle Altersvorsorge findet bei vielen Anbietern offensichtlich nur in der Werbung statt.
Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Beratungsstandards, sind keineswegs Einzelfälle und auch keine harmlosen Ausrutscher. Nein, das sind besonders schwerwiegende Verstöße, die unabsehbare Auswirkungen bei den betroffenen Anlegern haben.
Der überwiegende Teil der Finanzberater die ihre Kunden ja teilweise schon über viele Jahre hinweg kennen und beraten, würde mit Sicherheit gerne eine anlegergerechtere Beratungsleistung erbringen. Das scheitert aber in der Regel an der Zielvorgabe der Bankmanager, die ihre Berater dazu anhalten so viele Produkte wie möglich zu verkaufen, unabhängig davon, ob sie sich für den einzelnen Kunden eignen oder eben nicht. An erster Stelle stehen die Interessen der Bank!
Trotz demonstrierender Kunden vor der eigenen Bankfiliale die man mit Lehman-Papieren über den Tisch gezogen hat, ist im Verhalten der an diesem Skandal beteiligten Banken, keine Einsicht oder gar Änderung zu erkennen. Für den BSZ e.V. stellt sich die Frage nicht, welche Regeln da eigentlich gelten. Sind es die gesetzlichen Regeln der anlegergerechten Beratung oder sind es die Regeln der Banker, die ihre Mitarbeiter zu immer höheren Umsätzen antreiben um immer höhere Gewinne zu generieren. Diese Zielsetzung geht mitten durch die deutsche Bankenlandschaft und ist der Tatsache geschuldet, dass die eigene Vergütung der Führungskräfte sich an ähnlich kurzfristigen Zielen orientiert, anstatt den Kunden eine maßgeschneiderte individuelle ordentliche Anlageberatung anzubieten.
So lange sich an der Beratungspraxis der Banken nichts ändert gilt es für Anleger wachsam zu sein.
Die Aussage des Beraters, dass seine Anlageempfehlung Ihnen fabelhafte Renditen bescheren werden, ist ohne Wert. Er hat nämlich keine Möglichkeit dafür den Beweis anzutreten. Im übrigen sind alle Anlagen, die er Ihnen anbietet absolut Top. Anlageprodukte die nicht funktionieren gibt es scheinbar nicht.
Anleger die wegen mieser Anlageberatung Ihr Geld verloren haben, sollten sich wehren und den Verursacher auf Schadensersatz verklagen. Wenn die Banken massenweise von ihren Kunden vor Gericht gebracht werden, dann wird sich auch deren Beratungspraxis ändern.
Geschädigte Kapitalanleger müssen wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten nicht resignieren. Anlegerschutz bedeutet auch, sich massiv - auch gegen scheinbar übermächtige Gegner- zu wehren. Damit dies für die Betroffenen nicht zu einem unwägbaren finanziellen Abenteuer wird, ist die Einschaltung eines Prozessfinanzierers oft der geeignete Weg sein Recht doch durchzusetzen. Der BSZ e.V. und die mit ihm kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft verfügen über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, Rechtsansprüche rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.
Die Untätigkeit vieler Anleger und die Angst jetz noch „gutes“ Geld dem „schlechten“ hinterher zu werfen bilden den größten "Schutzschirm" für die Banken und andere Vertriebspartner.
Die vom BSZ e.V. empfohlenen Anwaltskanzleien befassen sich schwerpunktmäßig mit Zivilrecht, dabei insbesondere mit Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht der Geldanlage, einschließlich der Bezüge zum Steuer-, Handels-, Gesellschafts- und Erbrecht, die dabei regelmäßig auftreten.
Weitere Informationen und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierenden Rechtsanwaltskanzleien, der Prozessfinanzierungsgesellschaft und den Beitritt zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Anlageberatung unvollständig/ fehlerhaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. 08. 20158 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.