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Lombardium Hamburg: Ermittlungen wegen Betrugsverdachts

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 847 Wörter · 564 Aufrufe

Wegen des Verdachts auf bandenmäßigen Betrugs und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Bei einer Razzia wurden jetzt das Pfandleihhaus Lombardium in Hamburg und Geschäftsräume weiterer Firmen durchsucht.

Das Pfandhaus Lombardium belieh vor allem Luxusgüter. Das Geld dafür erhielt die Lombardium durch Darlehen der Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG, an denen sich Anleger beteiligen konnten. Doch schon Ende 2015 bekam das Image des Pfandhauses Lombardium mit all seinen teuren Uhren, Schmuck, Kunstgegenständen und anderen Pfandgütern erste Kratzer. Denn neben derartigen Luxusgütern belieh Lombardium auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Dies sei, so die Finanzaufsicht BaFin, ein unerlaubt betriebenes Kreditgeschäft und ordnete die Abwicklung an.

Doch auch das Geschäft mit den beliehenen Luxusgütern wirft immer mehr Fragen auf und hat nun wohl auch die Staatsanwaltschaft Hamburg auf den Plan gerufen. Denn schon vor einigen Wochen hatte eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt, dass die Pfandgüter offenbar deutlich weniger wert sind als angenommen. „Der Gipfel ist, dass die Anleger daraufhin von den Fondsgesellschaften offensichtlich auch noch aufgefordert wurden, bereits erhaltene Auszahlungen wieder zurückzuzahlen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Derzeit finden die ohnehin schon gebeutelten Anleger offenbar gerichtliche Mahnbescheide in ihren Briefkästen. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Diese Bescheide können nicht einfach ignoriert werden. Aber es kann Widerspruch eingelegt werden. Denn die Rechtmäßigkeit der Forderungen kann durchaus angezweifelt werden.“ Doch für die Anleger geht es um viel mehr. Denn der finanzielle Schaden dürfte im hohen zweistelligen Millionenbereich liegen. „Daher sollten jetzt alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Natürlich gilt auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Verdacht auf Anlagebetrug aber bestätigen, sollten alle Register gezogen werden, um Schadensersatzansprüche zu sichern und durchzusetzen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lombardium Hamburg anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lombardium Hamburg kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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