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Lohnt der Widerrufsjoker überhaupt?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 723 Wörter · 408 Aufrufe

Lohn sich der Widerruf überhaupt - ein Beispiel bei 100.000 Euro Kredit

Wie hoch ist das Sparpotenzial? Das zeigt folgendes Beispiel:

Wer einen Kredit über 100.000 € zu einem Sollzinssatz von 5,0% und einer anfänglichen Tilgung von 1,0% aufnimmt, hat monatlich eine Rate in Höhe von insgesamt 500 € an die Bank zu zahlen. Nach 10 Jahren hat man also insgesamt 60.000 € an die Bank zurück gezahlt. Allerdings summieren sich die Zinsanteile der Raten auf stattliche 47.059,81 €. Der Tilgungsanteil hingegen beläuft sich auf nur 12.940,19 €. Nach 10 Jahren besteht also noch eine Restschuld von 87.059,81 €.

Hätte man den Kredit mit einem Sollzinssatz von 2,0% abgeschlossen und würde unverändert eine monatliche Rate von 500 € zahlen, dann erhöht sich der Tilgungsanteil auf anfänglich 4,0%. Von den innerhalb der 10 Jahre insgesamt gezahlten 60.000 € entfällt dann aber lediglich ein Betrag von 15.760,11 € auf den Zinsanteil. Die Tilgung beläuft sich hingegen auf respektable 44.239,89 €. Die nach 10 Jahren verbleibende Restschuld beläuft sich daher nur noch auf 55.760,11 €.

Nach einer Laufzeit von 10 Jahren steht der Darlehensnehmer trotz gleicher Belastung bereits 32.299,70 € besser! Nach 20 Jahren ist das Darlehen mit einem Zinssatz von 2% nahezu vollständig getilgt, während bei einer 5%-Zinslast erst rund ein Drittel der anfänglichen Darlehenssumme getilgt ist!

Dieses Beispiel dient nur der Veranschaulichung. Wie hoch der Vorteil in Ihrem konkreten Fall ist, hängt von vielen Faktoren ab, insbesondere der Höhe der Darlehenssumme und des vertraglichen Sollzinssatzes, der Ratenhöhe, der Sondertilgungen, vom marktüblichen Zinssatz bei Vertragsschluss, der bisherigen Laufzeit und der Restlaufzeit des Vertrages. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

5% Zinsen 2% Zinsen
Darlehenssumme 100.000,00 € 100.000,00 €
monatliche Rate 500,00 € 500,00€

nach 10 Jahren Laufzeit
Summe aller Raten 60.000,00 € 60.000,00 €
- davon Zinsen 47.059,81 € 15.760,11 €
- davon Tilgung 12.940,19 € 44.239,89 €
Restschuld
87.059,81 € 55.760,11 €
Ersparnis bei 2% 32.299,70 €

nach 20 Jahren Laufzeit
Summe aller Raten 120.000,00 € 120.000,00 €
- davon Zinsen 85.747,19 € 21.734,39 €
- davon Tilgung 34.252,81 € 98.265,61 €
Restschuld
65.747,19 € 1.734,39 €

Ersparnis 64.012,80 €

Die Zahlen dürften Sie überzeugen!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

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