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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas: Schadensersatzansprüche der Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 987 Wörter · 264 Aufrufe

Die Krise der Containerschifffahrt hält nach wie vor an. Die Nachfrage-Flaute brachte und bringt etliche Schiffsfonds in Schwierigkeiten. Das bekamen auch schon die Anleger des Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas zu spüren.

Im März 2008 legte die Lloyd Fonds AG den Schiffsfonds LF 90 MS Bahamas auf. Die Fondsgesellschaft investierte in das Containerschiff MS Bahamas. Anlegern wurde eine Beteiligung mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro angeboten. Allerdings hat sich die Investition für die Anleger bislang nicht gerechnet. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden bisher verfehlt.

Ein Grund dafür ist vermutlich auch, dass sich die Lage der Containerschifffahrt mit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 erheblich verschlechtert hat. Boomte die Branche in den Jahren zuvor, brach nun die Nachfrage ein und als Folge davon konnten die erforderlichen Charterraten nicht mehr erreicht werden. An dieser Situation hat sich bis heute nicht viel geändert, ein Ende der Krise ist nicht in Sicht. Daher befinden sich viele Schiffsfonds nach wie vor in schwerem Fahrwasser und für die Anleger könnte ihre Beteiligung mit einem dicken Minus enden.

„Die Anleger können aber auch entgegensteuern. Denn vielfach besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung durchsetzen zu können“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Denn Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. „Tatsächlich sind Schiffsfonds aber spekulative Geldanlagen, die einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt sind. Über diese Risiken müssen die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend aufgeklärt werden“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

Zu den Risiken zählen beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch das Totalverlust-Risiko. „Trotz der Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage wurden Schiffsfonds auch immer wieder als sichere Geldanlage, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist, vermittelt. Aus so einer Falschberatung können sich Ansprüche auf Schadensersatz ergeben“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 90 MS Bahamas können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1b40afb8f4d084bf667da0d731a989b6

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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