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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

LIGNUM Sachwert Edelholz AG – BSZ e.V.-Anwälte reichen erste Klagen gegen Vermittler ein

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 909 Wörter · 592 Aufrufe

Im Fall der insolventen LIGNUM Sachwert Edelholz AG haben die BSZ e.V.-Rechtsanwälte Dr. Späth & Partner, nun die ersten Klagen gegen Berater und Vermittler der LIGNUM-Produkte eingereicht.

Die LIGNUM Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte Anfang April Insolvenz angemeldet. Damit drohen etwa 4.000 Anlegern hohe Verluste. LIGNUM hatte in den letzten Jahren ca. 70 Mio. Euro von den Waldinvestment-Anlegern eingesammelt.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Behrendt, LL.M.: „Wir sind der Auffassung, dass die LIGNUM-Produkte keineswegs die sicheren Sachwert-Investitionen waren, als die sie oftmals beworben wurden, sondern in Wirklichkeit hochgradig riskante, wenn nicht sogar spekulative Kapitalanlagen darstellten.“ Inwieweit die Berater und Vermittler dieser Produkte hierauf hingewiesen haben, bleibt im Einzelfall zu prüfen.

Darüber hinaus ist fraglich, ob die Berater ihrer Pflicht zur Prüfung der Plausibilität dieser Anlage nachgekommen sind. Renditen zwischen (mindestens) 7 und 13 % über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren zu prognostizieren, hieße auf stetig steigende Holzpreise zu setzen. Hierfür gibt es nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte angesichts der heftig schwankenden Holzpreise aber keine Veranlassung.

Das Geschäftsmodell war nicht ohne Risiken: Edelholzplantagen sind nicht nur Risiken wie Trockenheit, Waldbrand, Schädlingsbefall, Stürmen oder Holzdiebstahl ausgesetzt, sondern drohen im Falle der Einstellung des Geschäftsbetriebes des Anbieters mangels Pflege oder Bewachung kurzfristig vernichtet zu werden.

Hinzu kommt, dass Anleger mit einem fragwürdigen Sicherheitskonzept gelockt wurden. Wie werthaltig die „besonderen Pfandrechte“ nach bulgarischem Recht wirklich sind, woran sie überhaupt bestehen sollen, ob sie ordnungsgemäß eingetragen und regelmäßig erneuert wurden und welche finanzielle Sicherheit der einzelne Anleger konkret hat, ist momentan völlig unklar.

Die BSZ e.V-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass ein außergerichtliches und, wenn nötig, auch gerichtliches Vorgehen gegen die Berater und Vermittler in diversen Fällen sinnvoll ist, da Beratungspflichten – vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall – offenbar in diversen Fällen verletzt wurden und die Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung in vielen Fällen hinreichend gut erscheinen.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit allen Aspekten im Bereich Anlegerschutz vertraut.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LIGNUM Sachwert Edelholz AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LIGNUM Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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