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LHI Technologiepark Köln: Insolvenzverfahren über Immobilienfonds eröffnet

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 674 Wörter · 416 Aufrufe

Im Mai stellte die Gesellschaft des geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln Insolvenzantrag. Am 25. September eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren (Az.: 1542 IN 1407/15).

„Die Insolvenz trifft nicht nur die Anleger des LHI Technologieparks Köln. Mehrheitsgesellschafter ist der SHB Altersvorsorgefonds, dessen wirtschaftliche Schwierigkeiten sich nun verstärken könnten. Anlegern beider Fonds drohen hohe finanzielle Verluste. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Der geschlossene Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln wurde 2005 aufgelegt. Das Emissionsvolumen betrug rund 240 Millionen Euro, das zum Teil durch Anlegergelder und zum Teil durch Fremddarlehen realisiert wurde. Darunter befand sich auch ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken, das ein Hauptgrund für den Gang zum Insolvenzgericht gewesen sein durfte. Als zu Beginn des Jahres die Kopplung vom Schweizer Franken zum Euro aufgehoben wurde, setzte der Franken zu einem Höhenflug an. Bitter für den LHI Technologiepark Köln, dessen Schuldenstand dadurch enorm anwuchs. Da es auch schon zuvor Probleme mit der Bank gegeben hatte, waren diese nun offenbar nicht mehr zu beheben. „Ein Finanzierungskonzept soll auch am Veto des Mehrheitsgesellschafters SHB Altersvorsorgefonds gescheitert sein“, so Dr. Perabo-Schmidt.

Die Folgen haben nun die Anleger zu tragen. Ihnen drohen finanzielle Verluste bis zum Totalverlust der Einlage. Ein Ausweg könne die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein, erklärt Dr. Perabo-Schmidt. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen.

„Neben den üblichen Risikofaktoren für Immobilienfonds wie Preisschwankungen auf dem Immobilienmarkt oder bei den Mieteinnahmen zählen im Fall des LHI Technologiepark Köln auch insbesondere die Wechselkursverluste durch Fremdwährungsdarlehen zu den Risiken über die die Anleger hätten aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden derartige Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend erklärt oder sogar verschwiegen. Das gilt auch für das Totalverlust-Risiko der Anleger“, so Dr. Perabo-Schmidt. In Fällen einer solchen Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Dr. Perabo-Schmidt: „Anleger des LHI Technologieparks Köln und des SHB Altersvorsorgefonds sollten handeln, ehe ihre Forderungen möglicherweise verjähren.“

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LHI Immobilienfonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
cp

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