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LG Görlitz verurteilt Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz an Anleger der RWB Global Market Fonds

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 587 Wörter · 366 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Das Landgericht Görlitz hat mit Urteil vom 8. Juli 2015 einen Anlageberater wegen Fehlberatung zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung Beteiligungen an mehreren RWB Global Market Fonds gezeichnet hatte.

Die Mandantin der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB machte nun geltend, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da sie nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. Die Rechtsanwälte reichten daraufhin Klage beim Landgericht Görlitz ein.

In der Beweisaufnahme schilderte die Klägerin ausführlich, warum sie zum Zeichnungszeitpunkt eine sichere Kapitalanlage suchte. Der Anlageberater, der ebenfalls einvernommen wurde, erklärte daraufhin, dass die Beratung ordnungsgemäß gewesen sei, weil die Gefahr eines Totalverlusts äußerst unwahrscheinlich sei und er deswegen weiterhin von der Kapitalanlage überzeugt sei.

Das Landgericht stellte nun in seinem Urteil fest, dass der Anlageberater - selbst, wenn er auf das Totalverlustrisiko hingewiesen hätte - dieses derart verharmlost habe, dass dies einer ordnungsgemäßen Aufklärung nicht gerecht werde. Deswegen habe sich der Anlageberater schadensersatzpflichtig gemacht.

Die Rechtsansicht des Landgerichts Görlitz, wonach der Anlageberater die Klägerin nicht ausreichend über das Totalverlustrisiko aufgeklärt habe, bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. "Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu", so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil erstritten hat. "Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen."

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB kann auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnte die Kanzlei auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken erstreiten.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " RWB Global Market Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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