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LG Berlin: DKB-Widerrufsbelehrung unwirksam

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 571 Wörter · 463 Aufrufe

Das LG Berlin hat in aktuellem Urteil vom 20.10.2015 entscheiden, dass die Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens einen Darlehensvertrag mit der DKB aus dem Jahr 2006 auch Jahre später noch widerrufen konnten, da die von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Die Belehrung hat sogar mehrere Fehler. Trotz eines Hinweisbeschlusses hat die DKB keinen Vergleich geschlossen.

Die Rechtsfolge aus dem Urteil bei einem wirksamen Widerruf ist grundsätzlich ein Rückabwicklungsverhältnis. Die Darlehensnehmer können die von ihnen geleisteten Zahlungen zuzüglich 5 % Zinsen p.a. über Basiszins zurückverlangen. Die DKB den Darlehensbetrag zuzüglich der vereinbarten Zinsen oder, wenn das für den Darlehensnehmer günstiger ist, zuzüglich der marktüblichen Zinsen.

Die Differenz zwischen den vereinbarten und den in der Folgezeit oft niedrigeren marktüblichen Zinsen kann oft mehrere tausend Euro betragen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu den aktuell günstigen Konditionen umzuschulden.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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