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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Lebensversicherung: Prozessfinanzierungsgesellschaft erklärt, warum Anfechtung statt Rücktritt?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 655 Wörter · 242 Aufrufe

Falsch oder nicht informierte Kunden von Lebensversicherungen haben bei Vertragsrücktritt das Recht auf Rückzahlung der Prämien inklusive Zinsen. Doch ein Rücktritt begünstigt eher die Versicherungen, als die Geschädigten selbst – die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft erklärt wieso.

Die Gesellschaft war eine der ersten, die vor Fondsgebundenen Lebensversicherungen gewarnt und im Auftrag der Geschädigten dagegen vorgegangen ist. Die Entwicklung dieser Prozesse zeigt, dass die Versicherungen beim Vertragsrücktritt wegen falscher Rücktritts-Belehrung der Kunden, sehr gelassen oder gar nicht reagieren. Die Anfechtung dieser Verträge wegen Irreführung der Kunden und Arglist, bereiten den Versicherungen aufgrund der Sichtung unserer Spezialgutachten jedoch ernsthafte Sorgen! Die Geschädigten haben hier deutlich mehr Aussicht auf eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Die Rechtsexperten der Prozessfinanzierungsgesellschaft wollen das Optimum für die Geschädigten herausholen: Höhere Erfolgsaussichten im Klagefall und höhere Entschädigungsbeiträge von den Versicherungen!

Es gibt zahlreiche schlagkräftige Argumente, die für eine Anfechtung der Verträge und gegen einen bloßen Vertrags-Rücktritt sprechen:

Der Kunde trägt das Risiko des Wertverlusts im Fonds. Ansonsten wäre es möglich, auf Kosten der Versicherung zu spekulieren. Also die Lebensversicherung behalten, wenn der Fonds steigt – zurücktreten, wenn der Fonds fällt.

Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Lebensversicherung verpfändet bzw. vinkuliert wurde.

Bei Rücktritt erlischt der Lebensversicherungs-Vertrag. Somit können Ansprüche hinsichtlich Arglist, Schadenersatz, Irrtum etc. nicht mehr geltend gemacht werden.

Es ist zudem fraglich, ob überhaupt und in welcher Höhe Geschädigten Zinsen zustehen, die aktuellen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Erfahrene Rechtsexperten sprechen sich aufgrund von Gerichtsurteilen und zahlreicher Gutachten von unabhängigen Sachverständigen gegen einen bloßen Rücktritt aus, da sie der Meinung sind: Die Kunden wurden vor Vertragsabschluss von den Versicherungen bewusst getäuscht! Das sieht der Bundesgerichtshof genauso so: Versicherungen müssen laut Gerichtsurteil jenen Betrag an die Kunden auszahlen, den sie mit Täuschungsabsicht versprochen haben.

Weitere positive Urteile in Deutschland und Österreich stimmen die Rechtsexperten der Prozessfinanzierungsgesellschaft und die Geschädigten zuversichtlich, Sollten die Gespräche mit den Versicherungen nicht so verlaufen wie gewünscht, werden im Frühjahr 2017 bereits die nächsten Klagen eingereicht werden.

Durch eine fixe Prozesskostenfinanzierung und ein Honorar nur im Erfolgsfall gehen Geschädigte kein finanzielles Risiko ein. Lassen auch Sie sich kostenlos von den erfahrenen Rechtsanwälten des BSZ e.V. und der Prozessfinanzierungsgesellschaft beraten und schließen Sie sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung an.

Weitere Geschädigte sowie verunsicherte Makler können sich im Rahmen der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lebensversicherungsfonds“ von den Experten des Prozessfinanzierers kostenlos beraten lassen. Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherungsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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