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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Lebensversicherung: Droht eine Kündigungswelle?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 825 Wörter · 351 Aufrufe

Wer frühzeitig seine Alters- oder Ablebensvorsorge für seine Angehörigen mit einer entsprechend dotierten Lebensversicherung abgeschlossen hat, kann in solcher gegebenenfalls nun eine lukrative Kapitalanlage vorfinden.

„Bei vielen der so genannten Altverträge wurden garantierte Zinsen bei der Auszahlung vereinbart“, teilt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller mit. „In der jetzigen Niedrigzinsphase kann der Kunde also von dieser Zinsrendite durchaus wirtschaftlich profitieren“, so der Rechtsanwalt weiter.
Nunmehr sind einzelne Versicherungsgesellschaften bereits dazu übergegangen, ihren Kunden die Kündigung der Lebensversicherungsverträge zu erklären. Könnte hier eine zweite Kündigungswelle wie schon bei den Bausparverträgen drohen? Auch hier waren Verträge langfristig abgeschlossen worden, und von den Entwicklungen am Kapitalmarkt wie auch im Steuerrecht sollten letztlich die Kunden und nicht die Bausparkassen profitieren, sodass die Kassen aus eigenen Rentabilitätserwägungen heraus massenweise Kunden gekündigt haben. Die Zulässigkeit dieser Kündigungen wird von verschiedenen deutschen Oberlandesgerichten unterschiedlich beurteilt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht noch aus; verschiedene Verfahren sind dort anhängig.

Doch was heißt dies für die Lebensversicherungen? „Es scheint hier in jedem Falle geboten, einer Kündigung zunächst einmal zu widersprechen und sie nicht einfach zu akzeptieren“, macht sich Rechtsanwalt Cäsar-Preller für die Rechte der Versicherten stark. Es kann also nur geraten werden, sich bei Erhalt einer Kündigung umgehend kompetente rechtliche Beratung einzuholen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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