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Recht Für Wirtschaftsjournalisten

Lawyer Monthly – Witt Rechtsanwälte unter den besten Anwaltskanzleien

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 957 Wörter · 317 Aufrufe

Das Magazin „Lawyer Monthly“ hat die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte PartGmbB (Heidelberg / Berlin / München) für die Auszeichnung „Banking and Capital Markets Law Firm of the Year“ nominiert.

Seit 2009 verleiht das Magazin mit Sitz in England jährlich einmal innerhalb jedes Rechtsbereichs die Auszeichnung „Law Firm of the Year - Anwaltsfirma des Jahres“.

Die Lawyer Monthly Legal Awards zeichnen Anwaltskanzleien und Einzelpersonen für ihre herausragenden Ergebnisse aus, die sie für ihre Mandanten in den vergangenen zwölf Monaten erstritten haben. Besonders wichtig ist der Jury, dass die Firmen einen Teil ihrer Ressourcen für Fortbildung und Innovationen zur Verfügung stellen, um ihr Wissen auszubauen.

Für den Auswahlprozess werden laut Angaben von Lawyer Monthly Tausende von Nominierungen und Empfehlungen aus zahlreichen Ländern durchgesehen. Die Bewerbungen werden von einer Jury nach einer Reihe festgelegter Kriterien bewertet. Die Shortlist mit den Finalisten wurde jetzt bekannt gegeben.

Hans Witt, namensgebender Seniorpartner von Witt Rechtsanwälte sagt: „Wir sind natürlich sehr erfreut darüber, dass wir mit unserem tollen Team auf der Liste der Finalisten stehen. Immerhin werden wir damit zu den besten Anwaltskanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Aber das wird uns nicht zu Kopf steigen, das Wichtigste sind immer noch unsere Mandanten und die Arbeit, die wir für sie leisten. Wenn Mandaten mit einem Problem zu uns kommen, die mit Finanz- und Versicherungsprodukten über’s Ohr gehauen wurden, möchten wir unsere Mandanten weiterhin fachlich hochqualifiziert und verständlich beraten, um so zu einem optimalen Ergebnis zu gelangen.“

In den nächsten Tagen wird Lawyer Monthly weitere Recherchen zu den Finalisten betreiben, um dann die Sieger zu bestimmen. In einer der nächsten Ausgaben des Magazins werden diese dann mit einem Kurzportrait vorgestellt.

Der BSZ e.V. über Witt Rechtsanwälte PartGmbB

Die Anwälte von Witt Rechtsanwälte PartGmbB in Heidelberg / Berlin / München sind seit Jahren sehr erfolgreich in den Bereichen Bank- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts, tätig und zählen bundesweit zu den renommiertesten Kanzleien in diesem Bereich. Vor allem für Kapitalanleger, Immobilienkäufer und Versicherungsnehmer konnten in den zurückliegenden Jahren zahlreiche richtungweisende und bedeutende obergerichtliche Urteile erstritten werden. Witt Rechtsanwälte konnten sich in den letzten Jahren über zahlreiche Empfehlungen freuen:

• Die Wirtschaftswoche (17/2009) zählt zwei der Partner von Witt Rechtsanwälte, Herrn
• Rechtsanwalt Hans Witt und Herrn Rechtsanwalt Tobias Pielsticker, zu den Top 20
• Anlegeranwälten in Deutschland.

• Das Handbuch Kanzleien in Deutschland (Nomos Verlag) führt in der heute noch
• aktuellen Ausgabe 2014 zu Witt Rechtsanwälte aus: „Aufgrund ihrer konsequenten
• Ausrichtung ist damit zu rechnen, dass sie ihre Marktposition weiter ausbauen kann, und
• sich als eine der Top-Kanzleien für Kapitalanleger etablieren kann.“

• Seit der Ausgabe 2012/2013 findet sich Witt Rechtsanwälte im ImmobilienanwälteVerzeichnis
• der Immobilien Zeitung als eine der führenden Immobilienrechtskanzleien in
• Deutschland.

• Als häufig empfohlener Rechtsanwalt ist Hans Witt zudem im JUVE Handbuch 2010/11 im
• Bereich Kapitalanlegerschutz genannt.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de

witt

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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