Laurèl GmbH: Anleger können Forderungen bis zum 14. März anmelden
Das Amtsgericht München hat das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laurèl GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2017 eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 1503 IN 3389/16).
Die Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun bis zum 14. März beim Sachwalter schriftlich anmelden. Die Gläubigerversammlung ist auf den 25. April terminiert.
Wie die Laurèl GmbH mitteilt, werde im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angestrebt, den eingeschlagenen Sanierungskurs fortzusetzen. Zudem werde auch der Investorenprozess fortgesetzt. Entsprechende Angebote von potenziellen Investoren lägen bereits ebenso vor wie ein Insolvenzplan. Eine Entscheidung soll noch Mitte Februar getroffen werden.
„Für die Anleger ist es zunächst wichtig, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren form- und fristgerecht anzumelden, da nur angemeldete Forderungen überhaupt berücksichtigt werden können. Mit welcher Quote die Gläubiger rechnen können, ist derzeit noch unklar. Es ist aber damit zu rechnen, dass weiterhin hohe Verluste auf die Anleger zukommen werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Aber auch wenn ein Investor einsteigen sollte, müssen die Anleger der Anleihe wohl mit hohen finanziellen Verlusten rechnen. Schon einmal sollten sie auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten. Zu einer Abstimmung über die Änderung der Anleihebedingungen ist es dann aufgrund des Insolvenzantrags nicht mehr gekommen.
Die Laurèl GmbH hatte im November 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 20 Millionen Euro gegeben (ISIN: DE000A1RE5T8). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Anleihe mit 7,125 Prozent p.a. verzinst. Im November 2017 wäre die Anleihe zur Rückzahlung fällig. Nach der Insolvenz steht das Geld der Anleger im Feuer. Rechtsanwältin Gaber empfiehlt den Anlegern, sich für alle Fälle zu wappnen und nicht nur auf eine Quote im Insolvenzverfahren zu vertrauen. „Parallel zum Insolvenzverfahren können auch weitere rechtliche Möglichkeiten genutzt werden, um sich gegen die Verluste zu wehren“, so Rechtsanwältin Gaber. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben in den Emissionsprospekten entstanden sein.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
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Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Laurèl GmbH anschließen.
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