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Landgericht Köln verurteilt Sparkasse KölnBonn zu Schadensersatz für Anleger der MS Santa-B

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 493 Wörter · 419 Aufrufe

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 07.08.2013 in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren die Sparkasse KölnBonn zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Geklagt hatte eine Anlegerin, die aufgrund der Beratung durch die Sparkasse KölnBonn im Jahr 2006 eine Beteiligung an der MS Santa-B gezeichnet hatte. Die Mandantin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte machte nun geltend, von der Sparkasse KölnBonn fehlerhaft beraten worden zu sein, da sie nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. Die Kanzlei reichte daraufhin Klage beim Landgericht Köln ein. Die Sparkasse KölnBonn unterließ es, sich gegen die Vorwürfe der Anlegerin zu verteidigen, woraufhin die 3. Zivilkammer des Landgerichts KölnBonn die Bank wie von der Klägerin beantragt zu Schadensersatz verurteilte. Die Bank muss nach dem Urteil, gegen das die Sparkasse KölnBonn noch Rechtsmittel einlegen kann, einen fünfstelligen Betrag zuzüglich Alternativzinsen in Höhe von 4 % p.a. seit dem Jahr 2006 an die Anlegerin bezahlen.

Das Urteil bestätigt nach Ansicht von BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt, die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. ,,Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu.", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., ,,Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen."

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen. Anleger, die sich im Zusammenhang mit Schiffsfonds falsch beraten fühlen, sollten sich daher an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen gerne für betroffene Anleger die Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Fonds! Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Santa-B gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. August 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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