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KTG Energie: Forderungen zur Insolvenztabelle bis 24. Januar anmelden

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 915 Wörter · 575 Aufrufe

Aktien und Anleihe der KTG Energie AG können nur noch für kurze Zeit an der Börse gehandelt werden.

Wie das Unternehmen am 9. Dezember mitteilte, wurde die Einziehung zum Handel im Marktsegment „Entry Standard“ des Freiverkehrs an der Frankfurter Börse gekündigt. Die Aktien sind demnach letztmalig am 20. Januar 2017 und die Schuldverschreibungen am 2. Februar 2017 handelbar.

Angesichts der aktuellen Kurse wird das Delisting die Anleger der insolventen KTG Energie wohl weniger treffen. Für sie dürfte zunächst die Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle im Vordergrund stehen, nachdem das Amtsgericht Neuruppin am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über die KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet hat (Az.: 15 IN 260/16).

Die Forderungen können nun bis zum 24. Januar 2017 zur Insolvenztabelle angemeldet werden. „Noch lassen sich keine Prognosen treffen, mit welcher Insolvenzquote die Anleger rechnen können. Die Forderungen sollten aber in jedem Fall angemeldet werden. Nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Derweil wird das Unternehmen seine Sanierungsmaßnahmen mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Welche Maßnahmen geplant sind und ob die Anleger ihren Teil dazu beitragen sollen, ist derzeit auch noch völlig ungewiss. „Anleger werden sich aber wohl auf Verluste einstellen müssen. Denkbar wäre z.B., dass die Bedingungen der 50 Millionen Euro schweren Anleihe geändert werden sollen“, so Rechtsanwalt Kanz.

Um finanziellen Verlusten vorzubeugen, können die Anleger auch parallel zum Insolvenzverfahren ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Möglicherweise können Schadensersatzansprüche gegen die ehemaligen Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden. Ebenso können Forderungen gegen die Anlageberater bzw. Vermittler in Betracht kommen“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

So könnten Schadensersatzansprüche z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen.

Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V. Vertragsanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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