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KTG Energie: Anleger können nur geringe Insolvenzquote erwarten

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 896 Wörter · 316 Aufrufe

Die unverbindliche Insolvenzquote im Insolvenzverfahren über die KTG Energie AG liegt nach einer Mitteilung des Unternehmens vom 16. Januar nur bei 2,94 Prozent.

„Das ist besser als nichts. Viel mehr aber eben auch nicht“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. Diese Quote geht aus dem Insolvenzplan hervor, den das Unternehmen vorgelegt hat und über den die Gläubiger am 3. Februar abstimmen sollen. Unmittelbar zuvor findet noch die Gläubigerversammlung statt.

Zuzüglich zur Insolvenzquote soll den Gläubigern über eine Besserungsregelung auch die Möglichkeit eingeräumt werden, an den künftigen Gewinnen des Konzerns beteiligt zu werden. Laut Mitteilung der KTG Energie ist eine Voraussetzung dafür, dass überhaupt eine Quote ausgeschüttet werden kann, dass zwei Planinvestoren, je eine Tochtergesellschaft des KTG Energie-Mehrheitsaktionärs, der Gustav-Zech-Stiftung, und der Zech-Gruppe, Beiträge in das Vermögen der Gesellschaft leisten und so die Fortführung der KTG Energie Gruppe ermöglichen. Bei einer Zerschlagung oder Liquidation der Gesellschaft wäre nach Unternehmensangaben voraussichtlich überhaupt keine Insolvenzquote zu erwarten. Alternativ würden derzeit auch noch Angebote möglicher Investoren geprüft, die aber bis zum 31. Januar ein verbindliches Angebot einreichen müssen.

Um überhaupt an der Abstimmung über den Insolvenzplan teilnehmen und bei einer Insolvenzquote berücksichtigt werden zu können, müssen die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 24. Januar beim Sachwalter anmelden.

„Die Anleihe-Anleger sollten ihre Forderung unbedingt anmelden, damit sie im Insolvenzverfahren nicht völlig leer ausgehen. Hohe Verluste stehen dann zwar immer noch zu Buche, aber parallel zum Insolvenzverfahren können auch noch weitere rechtliche Schritte geprüft werden, um den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

So kann in alle Richtungen geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Die Forderungen können sich dabei sowohl gegen die ehemaligen Unternehmens- und Prospektverantwortlichen aber auch gegen Anlageberater und Vermittler richten. „Anleger haben einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Geldanlage. Ohne eine solche Aufklärung können Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Energie AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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