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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

KTG Agrar: Hoffnung auf mehr Geld für die Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.008 Wörter · 354 Aufrufe

Für die Gläubiger und Anleger der KTG Agrar SE könnte es neue Hoffnung geben. Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche könnte das Agrarunternehmen schon im Februar 2015 zahlungsunfähig gewesen sein.

„Dann wäre die Insolvenz über mehrere Monate verschleppt worden und die handelnden Personen könnten dann auch mit ihrem Privatvermögen in der Haftung stehen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits vor einigen Monaten Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstand und weitere Manager der KTG Agrar SE eingeleitet. Dabei geht es um mögliche Verstöße gegen das Aktienrecht. Insolvenzverschleppung könnte nun möglicherweise noch hinzukommen. Wie die Wirtschaftswoche unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Insolvenzgutachten des Insolvenzverwalters berichtet, soll die Zahlungsunfähigkeit der KTG Agrar schon im Februar 2015 eingetreten sein. Der Insolvenzantrag wurde aber erst im Juli 2016 gestellt. „Sollte sich das bestätigen, wäre der Insolvenzantrag rund 17 Monate zu spät gestellt worden und die Verantwortlichen stünden wegen Insolvenzverschleppung in der Haftung“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Dem Bericht zufolge werde daher geprüft, ob Haftungsansprüche gegen Vorstände und Aufsichtsräte geltend gemacht und die bestehende D&O-Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Die Deckungssumme aus der Manager-Haftpflichtversicherung soll bei 40 Millionen Euro liegen.

„Es besteht also die Aussicht, dass weiteres Geld in die Insolvenzkasse gespült wird. Angesichts der Überschuldung der KTG Agrar SE müssen die Anleger aber immer noch mit Verlusten rechnen. Alleine die Anleger haben über Mittelstandsanleihen rund 340 Millionen Euro investiert. Ihre Forderungen sollten sie unbedingt bis zum 17. März beim Insolvenzverwalter anmelden. Nur angemeldete Forderungen können auch im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Neben dem Insolvenzverfahren kann auch versucht werden, durch weitere rechtliche Schritte die finanziellen Verluste zu minimieren. In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Forderungen können sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Anlageberater und Vermittler entstanden sein. „Anleger haben ein Anrecht auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über die bestehenden Risiken. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft KTG Agrar können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1b40afb8f4d084bf667da0d731a989b6

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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