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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Kreditnehmer bekommt hohen Nutzungsersatz bei Darlehenswiderruf

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 466 Wörter · 339 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Im vom OLG Stuttgart am 17.09.2014 unter dem Az. 9 U 120/14 entschiedenen Fall lag ein Darlehen zur Eigenheimfinanzierung aus dem Jahr 2008 zugrunde. Dieses konnte noch fünf Jahre später wirksam widerrufen werden und die Bank musste über 10.000,- € Nutzungsentschädigung zahlen.

Die Darlehensnehmer des 2008 abgeschlossenen Darlehensvertrages erklärten im Sommer 2013 den Widerruf dieses Darlehens. Der Widerruf wurde jedoch – wie in der Praxis der Banken üblich – erst einmal wegen Verfristung zurückgewiesen. Im Klageverfahren zuerst beim Landgericht Ulm wollte die beklagte Bank geltend machen, dass die fehlerhafte Widerrufsbelehrung nur rechtsmissbräuchlich verwendet werde, um den sog. Widerrufsjoker zu ziehen und damit den effektiven Jahreszins von 5,1 % nicht mehr zahlen zu müssen. Es sei nicht in Ordnung, wenn man dies nutze um von der Niedrigzinsphase zu profitieren, da die Darlehenszinsen zu diesem Zeitpunkt und auch heute deutlich niedriger liegen.

Sie kam damit nicht durch. Die Bank muss sich hier ihren eigenen Fehler, nämlich die fehlerhafte Widerrufsbelehrung, vorhalten lassen. Sie hatte jederzeit die Möglichkeit, die Kunden nachzubelehren und somit die Widerrufsfrist zum Laufen zu bringen, tat dies aber nicht. Somit musste die Bank auch noch 5 Jahre nach dem Vertragsschluss damit rechnen, dass der Darlehensnehmer den Vertrag kündigt, auch wenn regelmäßig die Darlehensraten bezahlt wurden.

Gleichzeitig wurde vor dem OLG Stuttgart erstritten, dass die Kläger eine Nutzungsentschädigung von über 10.000,- € zugesprochen bekamen. Diese wurde berechnet, indem die Kreditraten mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst wurden, wie es auch der BGH bereits entschieden hat.

Für die Prüfung Ihrer Kreditverträge durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Derlehenswiderruf". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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