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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Kreditkunden von Banken sollten prüfen, ob ein Widerruf des Immobilienkredits sinnvoll sein kann

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 481 Wörter · 387 Aufrufe

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Steffens hat in den letzten 18 Montanen über 1000 Verträge geprüft.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Deckelung des Schweizer Franken zum Euro aufgehoben. Ein deutlicher Kursanstieg des Schweizer Franken führt aktuell zu erheblichen Verlusten bei Krediten, die in Schweizer Franken aufgenommen wurden. Diese Frankendarlehen waren vor 2010 überaus attraktiv.

Immobilienkredite konnten mit einem Nominalzins von 3,7 Prozent aufgenommen werden, wogegen ein Kredit in Euro in Deutschland 4,5 % Zinsen kostete.

Mandanten, die ein solches Darlehen aufgenommen haben, müssen das Darlehen nun trotz des ungünstigen Wechselkurses in Schweizer Franken zurückzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtungen steigen daher mit der nun eingetretenen Kurssteigerung erheblich an. Bei der momentanen Lage kann eine Flucht nach vorn sinnvoll sein, so Rechtsanwalt Karl-Heinz Steffens.

Ihre Möglichkeit: Widerruf des Immobilienkredites bei falscher Widerrufsbelehrung

Wir raten Betroffenen Kunden von Kreditinstituten, nun zu prüfen, ob ein Widerruf des Immobilienkredits sinnvoll sein kann. Wir haben in den letzten 18 Montanen über 1000 Verträge geprüft und vielen Bankkunden zum Ausstieg aus ihrem Darlehensvertrag verholfen. Das hat ihnen mehrere tausend Euro eingebracht.

Falschberatung bei SNB Krediten

Die Kreditinstitute müssen vor Vertragsabschluss den Kunden auf den spekulativen Charakter der Kreditaufnahme hinweisen. Dieser Hinweis muss dokumentiert sein. Wenn ein solcher Hinweis nicht erfolgte, oder nicht oder nicht ausreichend dokumentiert wurde, gibt es gute Möglichkeiten die Bank kurzfristig und außergerichtlich davon zu überzeugen, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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steff

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