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Kostenlose Überprüfung Ihrer Lebensversicherungen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 529 Wörter · 435 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Die BSZ e.V. Verbraucheranwälte bieten einen neuen, kostenlosen Service für Fördermitglieder des BSZ e.V. an. Lassen Sie jetzt Ihren Lebensversicherungsvertrag überprüfen!

Nach einer Lebensversicherungsreform im Sommer 2014 müssen Inhaber einer Lebensversicherung mit Einbußen rechnen. Denn seit ein Reformgesetz in Kraft getreten ist, müssen sich die Versicherungsnehmer nicht mehr an den sogenannten Bewertungsreserven beteiligen. „Eine Beteiligung muss nämlich nur dann erfolgen, wenn die Bewertungsreserven nicht zur Erfüllung von Garantieverpflichtungen benötigt werden. Man kann sagen, Versicherungsnehmer haften so für frühere Versäumnisse von Versicherungsunternehmen.“, meint en BSZ e.V. Verbraucheranwalt. Hier kann man also nicht mehr von einer korrekten Abrechnung gegenüber Versicherungsnehmern sprechen.

Finanzielle Einbußen können für Verbraucher auch im Falle einer vorzeitigen Kündigung ihres Lebensversicherungsvertrages entstehen. Denn viele Versicherungen berechnen den Rückkaufswert der Lebensversicherung falsch. Wird der Rückkaufswert nach einer Auflösung des Versicherungsvertrags falsch berechnet, leidet der Geldbeutel des Versicherungsnehmers.

Verbraucher müssen insgesamt also mit erheblichen Einbußen rechnen, was ihre gesamte Finanzplanung über den Haufen werfen kann.

„Es gibt aber einen Ausweg!“, beruhigen die BSZ e.V.- Verbraucheranwälte. „Verbraucher können auch hier ihren Widerrufsjoker ziehen und so viel Geld sparen. Die meisten Lebensversicherungsverträge beinhalten nämlich auch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. So können diese auch nach vielen Jahren noch vom Verbraucher widerrufen werden.“, raten die Rechtsanwälte.

Der BSZ e.V. bietet seinen Fördermitgliedern hierbei einen besonderen Service: ab sofort können die ihren Lebensversicherungsvertrag einreichen und durch BSZ-Verbraucheranwälte prüfen lassen. Die Überprüfung erfolgt kostenlos.

Checkliste: Wann kann man eine Lebensversicherung widerrufen?

1. Unterlagen einer LV müssen für eine Prüfung noch vorrätig sein

Versicherungen geben Unterlagen nach Ablauf regelmäßig nicht
mehr heraus!

2. Bei aktuellen Verträgen ist ein Widerruf nach § 152 Abs. 1 VVG innerhalb von

30 Tagen möglich. Fristbeginn: § 7 Abs. 2 VVG

->Frist beginnt, wenn Versicherungsnehmer Versicherungsschein samt

Allgemeinen Versicherungsbedingungen,

sonstige Informationen gem. § 7 VVG sowie eine Widerrufsbelehrung

erhalten hat.

-> Wenn Widerrufsbelehrung fehlt bzw. fehlerhaft ist: kein Fristbeginn!

3. Widerruf von Altverträgen ist auch noch viel später möglich. Voraussetzungen:

- LV nach „Policen-Modell“ geschlossen

->Widerrufsbelehrung geht erst mit Versicherungsschein zu

- LV-Vertrag zwischen 01.01.1995 und 31.12.2007 geschlossen

-> Hier galt nämlich § 5 a VVG a. F.!

- Versicherungsnehmer nicht bzw. nicht ausreichend über sein Widerrufsrecht

belehrt

4. Ausschluss beachten: Keine Rückabwicklung bei Absicherung auf Todesfall

sowie für Berufsunfähigkeit! Hier muss man jeweiligen LV-Anteil berechnen!

5. Gekündigte Verträge auch widerrufbar, wenn sie wenigstens bis 01.01.2003

liefen!

6. Versicherungsnehmer muss alle Rechte an LV haben (keine Abtretung!).

Für die Prüfung Ihrer Lebensversicherungen durch BSZ e.V. Verbraucheranwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Lebensversicherung".

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.05.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
cp

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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