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König & Cie MS Stadt Wismar 2 :Ausschüttungen bisher deutlich mehr als 91,06 Prozent unter Plan.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 945 Wörter · 457 Aufrufe

Auch den In­ves­to­ren des Schiffs­fonds König & Cie MS Stadt Wis­mar 2 dro­hen un­lieb­sa­me fi­nan­zi­el­le Über­ra­schun­gen. Denn nach Er­kennt­nis­sen der auf In­ves­to­ren­schutz spe­zia­li­sier­ten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanz­lei für Wirt­schafts- und An­la­ge­recht lie­gen die Aus­schüt­tun­gen die­ser Schiffs­be­tei­li­gung der­zeit mehr als 91,06 Pro­zent unter Plan.

Um Ver­mö­gens­ein­bu­ßen zu ver­mei­den oder zu be­gren­zen, soll­ten An­le­ger Scha­den­er­satz­an­sprü­che wegen Falsch­be­ra­tung prü­fen. Der Schiffs­fonds König & Cie MS Stadt Wis­mar 2 hat ein Vo­lu­men von 43,259 Mil­lio­nen Euro. Davon haben An­le­ger rund 18,485 Mil­lio­nen Euro als Ei­gen­ka­pi­tal ein­ge­bracht, der Rest wurde fi­nan­ziert. Der Fonds wurde im Jahr 2006 auf­ge­legt und im Jahr 2007 plat­ziert.

Ver­trie­ben wurde der Fonds von der in Euro. In­ves­to­ren konn­ten sich mit min­des­tens 15.000,00 Euro plus 5 Pro­zent Aus­ga­be­auf­schlag be­tei­li­gen. Die Auf­lö­sung des Fonds ist für das Jahr 2021 vor­ge­se­hen. Gemäß Pro­spekt hät­ten An­le­ger bis heute Aus­schüt­tun­gen in Höhe von rund 23,19 Mil­lio­nen Euro er­hal­ten müs­sen. Über­wie­sen wur­den nur knapp 2,07 Mil­lio­nen Euro – mehr als 91,07% unter Plan also. „Nach un­se­ren Er­kennt­nis­sen wer­den die In­ves­to­ren, unter der Vor­aus­set­zung, dass der Fonds künf­tig wie pro­jek­tiert läuft, frü­hes­tens im Jahr 2014 wie­der Aus­schüt­tun­gen er­hal­ten“, sagt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Hen­ning Ah­rens, Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht sowie KWAG-Part­ner.

Er­schwe­rend komme hinzu, dass nur 83,98 Pro­zent des von An­le­gern auf­ge­brach­ten Ka­pi­tals in die ei­gent­li­che Schiffs­in­ves­ti­ti­on ge­flos­sen seien. 16,02 Pro­zent waren dem­nach so ge­nann­te Weich­kos­ten, in­klu­si­ve des Agios, die für In­ves­to­ren keine Er­trä­ge ab­wer­fen. Die ak­tu­el­len Pro­ble­me des Schiffs­fonds König & Cie MS Stadt Wis­mar 2 re­sul­tie­ren ei­ner­seits aus den ne­ga­ti­ven öko­no­mi­schen Rah­men­be­din­gun­gen mit einer eher schwä­che­ren Nach­fra­ge nach La­de­ka­pa­zi­tä­ten, einem an­hal­tend hohen Schiffs­an­ge­bot sowie sin­ken­den oder ste­tig nied­ri­gen Char­ter­ra­ten. Auf der an­de­ren Seite „ma­chen sich ins­be­son­de­re Fehl­ein­schät­zun­gen des Fonds­ma­nage­ments im Hin­blick auf die Wech­sel­kurs­ent­wick­lung spe­zi­ell bei Euro und US-Dol­lar ne­ga­tiv be­merk­bar“, er­läu­tert Fach­an­walt Ah­rens.

So habe man seit Fonds­auf­la­ge bis zum lau­fen­den Jahr einen zum Euro ten­den­zi­ell oder sogar deut­lich stär­ke­ren Dol­lar un­ter­stellt. „Die­ses Kal­kül ist aber bis vor Kur­zem nicht auf­ge­gan­gen, eher im Ge­gen­teil“, stellt Jan-Hen­ning Ah­rens fest. Folge: Die Char­ter­ra­ten, die welt­weit in US-Dol­lar ab­ge­rech­net wer­den, muss­ten bis dato zu einem für in Euro rech­nen­de In­ves­to­ren un­güns­ti­gen Wech­sel­kurs um­ge­tauscht wer­den. „Dies be­las­tet zwangs­läu­fig die Wirt­schaft­lich­keit des Schiffs­fonds“, sagt Ah­rens. In­ves­to­ren wird nicht emp­foh­len, Sa­nie­rungs­kon­zep­ten grund­sätz­lich und be­den­ken­los zu­zu­stim­men. Denn „in jedem Fall soll­te sorg­fäl­tig ge­prüft wer­den, wie groß die Wahr­schein­lich­keit ist, dass die Pro­ble­me dau­er­haft ge­löst wer­den kön­nen“, be­tont BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Hen­ning Ah­rens. Er­folg ver­spre­chen­der sei es hin­ge­gen häu­fi­ger, Scha­den­er­satz­an­sprü­che wegen feh­ler­haf­te An­la­ge­be­ra­tung oder man­geln­der Pro­spekt­ge­stal­tung gel­tend zu ma­chen und dann auch vor Ge­richt durch­zu­set­zen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Anlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ König & Cie MS Stadt Wismar 2" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49 64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810 Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. August 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.kwag

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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