Kapitalanleger: Schrottimmobilie? Kelleraktie? Falsch beraten? Abgezockt? Geld Weg?
Immer mehr Bundesbürger werden beraten bis zum Bankrott, nicht nur von geldgierigen Einzelkämpfern, auch prominente Banken und Versicherungen haben sich als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht. Viele Anleger haben wegen viel versprechender Empfehlungen von Anlagevermittlern oder aufgrund blumiger Versprechungen im Prospekt ihr Erspartes voller Hoffnung in die unterschiedlichsten Beteiligungsmodelle investiert – und verloren.
Kapitalanleger sind nicht nur den Risiken, die in den meisten Anlageprodukten stecken, ausgesetzt, sondern auch den zusätzlichen Risiken, Opfer einer Falschberatung zu werden oder aber die eigene Sorgfaltspflicht sträflich zu vernachlässigen, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Selbst bei gesicherten und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte.
Der beste Schutz vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher. Deshalb ist Sorgfalt erforderlich. Schützen Sie sich vor unseriösen Anlageberatern, denn die haben ihre Hausaufgaben gemacht. Sie verfügen über Techniken und eine Überzeugungskraft, mit der sie ihre Kunden dazu bringen, ohne große Prüfungen sofort Entscheidungen zu treffen. Auf oft gestellte Fragen haben diese Herren gut einstudierte Antworten. Denken Sie daran, es sind Profis, die ihnen da gegenüber sitzen. Anleger sollten sich davor, hüten eine emotionale Entscheidung zu treffen.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit dem Jahr 1998 auf seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.de und www.rechtsboerse.de Berichte und Meldungen von Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher, seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind die BSZ® Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und hilfreich.
Der BSZ® e.V. fordert durch strengere Regeln beim Verkauf von Finanzprodukten besseren Schutz für Privatanleger.
Es besteht ein starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Privatkunden. Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und Information aufgewogen werden. Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Allzu oft werden hier die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.
Die Berichterstattung des BSZ® e.V. ist in hohem Maße auch von Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen werden. Der BSZ® e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit. Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.
Der Zweck der BSZ® e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, die Unterstützung und die Empfehlung von für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte werden die Rechte der Anleger innerhalb der BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet.
Der BSZ® e.V. trägt mit seinem Anlegerschutzprogramm zur Stabilität des Finanzmarktes bei.
Er stärkt das Vertrauen in einen seriösen Finanzmarkt und schützt die Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Der BSZ® e.V. beobachtet permanent den Kapitalmarkt und vertritt in der Öffentlichkeit, kompetent und rechtzeitig die Interessen seiner Mitglieder bei unseriösen und für den Anleger nachteiligen Angeboten. Aufgrund erstklassiger Kontakte und guter Zusammenarbeit mit Behörden, Anlegerschutzanwälten und Informanten der Szene kommt unser Informationsvorsprung auf diesem Gebiet voll den geschädigten Anlegern zugute.
Viele Anleger können das verloren geglaubte Geld unter bestimmten Voraussetzungen mit der Unterstützung des Bundes für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein (BSZ® e.V.) als einem der führenden Vereine im Bereich Anlegerschutz in Deutschland, zurückbekommen. Der BSZ® e.V. ist ein eingetragener Verein und vertritt die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Der Verein bietet die Beteiligung an Interessengemeinschaften zu einer Vielzahl von gescheiterten oder gefährdeten Kapitalanlagen. Die Interessengemeinschaften werden durch die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte geführt. Diese Anwälte sind ausgewiesene Spezialisten im Kapitalanlagerecht und haben in der Vergangenheit bereits vielen Betroffenen helfen können.
Immer wieder erreichen den BSZ® e.V. Informationen die uns bestätigen, dass unsere Arbeit hilfreich ist, dass wir mit den Informationen auf unserer Internetseite www.fachanwalt-hotline.de aber oft nur an der Oberfläche kratzen. Tatsächlich sei die Situation viel schlimmer als dort beschrieben und wir eigentlich wissen könnten. Der BSZ® e.V. wird auch weiterhin mit seiner Berichterstattung dazu beitragen, dass Anleger vor Kapitalverlust geschützt werden und die breite Öffentlichkeit erkennt, welch gesamtwirtschaftlicher Schaden durch fragwürdige Geldanlagemodelle angerichtet werden.
Grundsätzlich ist zu sagen:
Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.
Die Stärke einer Interessengemeinschaft besteht darin, durch konzentriertes Vorgehen das gemeinsame Anliegen voranzutreiben und notwendige Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Darüber hinaus profitiert der Einzelne auch davon, dass mit rechtschutzversicherten Mitbetroffenen, sofern erforderlich, Musterprozesse geführt werden können, deren Ergebnisse allen zu Gute kommen. Damit wird das Kostenrisiko für alle Betroffenen minimiert.
Die BSZ® Interessengemeinschaften werden ausschließlich durch renommierte Anlegerschutzanwälte vertreten.
Die BSZ® Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite. Die von dem BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus der einmaligen Beitrittsgebühr ihrer Mitglieder. Der BSZ® e.V. sucht sich für die jeweilige Interessengemeinschaft die dafür am besten geeigneten Anwaltskanzleien aus – nicht umgekehrt!
Auf der Webseite www.fachanwalt-hotline.eu kann man sich aktuell über alle bereits bestehenden BSZ® Interessengemeinschaften informieren und falls gewünscht auch online anmelden um gemeinsam für einen transparenten Finanzplatz zu kämpfen und um verlorenes Kapital wieder zurückzubekommen. Darüber hinaus werden auf den Seiten www.rechtsboerse.de und www.anleger-echo.de aktuelle Beiträge und Tipps zu Kapitalanlagen bereitgehalten.
In vielen Fällen haben die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte vielen Anlegern helfen und ihr Geld zurückholen können. Wenn Sie auch schon Geld durch Kapitalanlagen verloren haben, sollten Sie jetzt keinen zweiten Fehler machen: Kommen Sie zum BSZ® e.V. und schließen Sie sich einer der Interessengruppen an und lassen sich von den Vertrauensanwälten beraten und ihre Ansprüche prüfen. Das sind starke Vorteile: Sie können sicher sein, dass es sich bei dem jeweiligen Vertrauensanwalt um einen echten Kapitalanlagerechts-Spezialisten handelt.
Durch Ihre Mitgliedschaft in der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft können Sie sich also zunächst von einem BSZ® e.V. Vertrauensanwalt beraten lassen, und das gemeinsame Vorgehen im Rahmen der Interessengemeinschaft besprechen. Bei Verweis auf die Mitgliedschaft beim BSZ® e.V. (Angabe der Mitgliedsnummer) fallen für diese Leistungen sowie eine etwaig erforderlich werdende Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung keine weiteren Kosten an, da diese vom BSZ® e.V. getragen werden.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.