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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Kapitalanleger: ausgenommen, abgezockt und mit Rückforderungsansprüchen überzogen.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 15 Min. Lesezeit · 3.017 Wörter · 260 Aufrufe

Die märchenhafte Geldvermehrung auf welche gutgläubige Anleger hoffen, entpuppt sich oft als eine Umverteilung ihrer Anlagebeträge in die (Auslands)-Tresore der Anlagefirmen. Häufig werben unseriöse Anbieter mit prominenten Politikern. Besonders ausgeprägt war und ist dieses Marketing bei den Herren die sich für die Privatisierung der Alterssicherung stark machen.

Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur 10% der Bevölkerung.

Vor dem Hintergrund, dass sich bei dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. täglich verzweifelte Kleinanleger melden die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben, berichtete der BSZ e.V. dass es nicht unbedingt die dubiosen Anbieter des ungeregelten Kapitalmarkts sind bei denen das meiste Anlegergeld versenkt wird. Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“. Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob Rentner oder Kleinverdiener! Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.

Der BSZ e.V. stellte weiterhin fest, dass sich viele Kapitalanlagestrategien oft als Reinfälle erweisen. Mit Schrottimmobilien, unternehmerischen Beteiligungen, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, Wind-, Strom-, Holz- Fonds zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Tausende Anleger verlieren jedes Jahr ihre Altersvorsorge und sollen oft auch noch Ausschüttungen zurück zahlen. Wohlgemerkt, wir reden hier nicht über Anlagebetrug, sondern über „ganz normale“ Kapitalanlagen, die auch von den Banken ihren Kunden verkauft wurden.

Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds als sehr lukratives und sicheres Investment dargestellt.

Die Bankberater sind damit immer noch auf Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht mit den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde geschaffen. Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie eine wirtschaftliche Chance gehabt habe

Für viele Verbraucher stellt sich leider häufig erst zu spät heraus, dass sie eine Immobilie viel zu teuer gekauft haben und auf eine Schrottimmobilie hereingefallen sind.

Nicht selten war der Kaufpreis bei einer Schrottimmobilie sittenwidrig überteuert. Hat die Bank Kenntnis von dem völlig überzogenen Preis und gewährt trotzdem eine einhundertprozentige Vollfinanzierung, ohne den Kunden zu warnen, kann sie sich haftbar gemacht haben. Das gilt insbesondere dann, wenn sie die Darlehensvergabe von einer vorherigen Bewertung der Immobilie abhängig gemacht hat. „Der Kunde vertraut in der Regel dem Urteil seines Bankberaters. Dieses Vertrauen wird in diesen Fällen gnadenlos ausgenutzt.

Mit den Adressen von geschädigten Anlegern wird auch ein reger Handel betrieben.

Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger natürlich nichts. Aus diesem Grunde werden vom BSZ e.V. jene Rechtsanwälte abgelehnt, die unaufgefordert Schreiben an geschädigte Kapitalanleger versenden in denen diesen mitgeteilt wird, dass ihnen durch ihre Beteiligung bereits ein Schaden entstanden sei, sich ihr Risiko fortlaufend erhöhe, wegen drohender Verjährung umgehendes Handeln erforderlich sei, die Möglichkeit der Sammel- oder Einzelklage bestehe und bei Interesse dringend Rücksendung verschiedener Unterlagen., u.a. einer beigefügten und vom Adressaten zu unterzeichnenden Prozessvollmacht erbeten werde.

Anleger die solche Post erhalten, sollten sofern sie bereits anwaltlich vertreten sind, ihrem Anwalt sofort dieses Schreiben vorlegen. Wer nicht anwaltlich vertreten ist, sollte sich gut überlegen, ob er mit einer solchen Kanzlei Kontakt aufnehmen möchte.

Geschädigte Anleger können sich über leere Briefkästen nicht beklagen.
In immer kürzeren Abständen sind dort nämlich unaufgefordert Werbeschreiben von Rechtsanwälten die um Mandate werben zu finden. Noch ehe die Anleger richtig gemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage eventuell ein Problem besteht werden sie von der Akquisemaschine einiger Anwaltskanzleien überrollt Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen wie zum Beispiel bei Schiffsfonds, viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte angeworfen wird. Sogenannte "Experten" wollen da mittels Briefwerbung angeblich wichtige Mitteilungen den Besuchern zugänglich machen.

Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren Schadensfällen Betroffene mit angeblich wichtigen Informationen bombardieren. Entgegen dem vermittelten Eindruck, man teile selbstlos wichtige Erkenntnisse im Interesse der Geschädigten mit, handelt es sich auch bei diesen Briefen um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Der BSZ e.V. kennt keine Anwaltskanzlei die solche kostenintensiven Mailingaktionen aus Nächstenliebe durchführt. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll lediglich den Anleger zum Mandanten machen. Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Aufforderung die Gefolgschaft verweigert.

Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger, handelt es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben abhandeln lassen.

Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel wird niemand Schaden erleiden, der solche „Informationsrundschreiben“ unbeachtet lässt. Besonders Aufmerksam sollte man werden, wenn Sonderpreise angeboten werden. Qualifizierte Anlegerschutzanwälte die ihre Expertise bereits in vergleichbaren Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben arbeiten in der Regel nicht zum Discounttarif.

Oft melden sich Anleger bei dem BSZ e.V. die solche Werbung mit vollmundigen Ankündigungen erhalten hatten, im nach hinein aber feststellen mussten, dass keine der Aussagen erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.

Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Ob Schadensersatzansprüche bestehen, bedarf stets einer Einzelfallprüfung, die sich am Inhalt der jeweiligen Beratung im Bezug auf das angebotene Anlageprodukt orientieren muss. Auch die für Altfälle bestehende relativ kurze kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren kann einer erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken entgegen stehen

Abgelehnt werden vom BSZ e.V. jene Rechtsanwälte, die unaufgefordert Schreiben an geschädigte Kapitalanleger versenden in denen diesen mitgeteilt wird, dass ihnen durch ihre Beteiligung bereits ein Schaden entstanden sei, sich ihr Risiko fortlaufend erhöhe, wegen drohender Verjährung umgehendes Handeln erforderlich sei, die Möglichkeit der Sammel- oder Einzelklage bestehe und bei Interesse dringend Rücksendung verschiedener Unterlagen., u.a. einer beigefügten und vom Adressaten zu unterzeichnenden Prozessvollmacht erbeten werde.

Für betroffene Anleger, die Ihr Kapital zurück haben möchten, führt ihr Weg oft dann auch zu solch einer Anwaltskanzlei. Nachdem man dort eine meist nicht unerhebliche Summe für Anwaltsgebühren ausgegeben hat, besteht die anwaltliche „ Analyse“ mitunter in der lapidaren Nachricht, dass das Geld weg sei und die Erfolgsaussicht bei einer Klage gegen Null liege. Oft sind das gerade die Kanzleien die durch ihr aufdringliches Marketingverhalten auffallen. Solchen Helfern sollte man mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen können.

Aus diesen Gründen sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V.

Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.

Es ist durchaus richtig und absolut notwendig, dass Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine mit einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, an Kapitalanleger, auf Gefahren und mögliche Schieflagen von Kapitalanlagen hinweisen. Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Es ist durchaus sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten.

Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen. Dem geschädigten Anleger können jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.

Für Rechtsuchende ist es oft von existenzieller Bedeutung den richtigen Anwalt zu finden. Die wenigsten Ratsuchenden haben ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert welches sie in die Lage versetzen würde, die Qualifikation eines Rechtsanwalts mit den anderer Rechtsanwälte zu vergleichen.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften vermittelt vertrauen in die Qualitätsstandards einer Marke und erleichtert damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen.

Eine der zentralen Feststellungen in der nun 18-jährigen Tätigkeit des BSZ® e.V. besteht darin, dass es einen echten und dringenden Bedarf gibt, das Vertrauen der Rechtsuchenden in die anwaltliche Rechtsberatung zu stärken. Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen von sehr hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden nachvollziehbaren Einheit werden.

Die Marke BSZ® schöpft Ihre Kraft aus dem Kollektiv ihrer Mitglieder. Dass dies auf jeden einzelnen über BSZ® e.V. gefundenen Rechtsanwalt übertragbar ist, ergibt sich daraus, dass das Kollektiv der Gruppe immer klüger ist als jedes einzelne Mitglied darin. Obwohl die Mitgliedskanzleien ohne zentrale Steuerung von Kanzlei zu Kanzlei in Interaktion treten, gelingt der Gemeinschaft auch die Lösung schwierigster komplexer Rechtsprobleme.

Mit dieser ,,Weisheit der Gemeinschaft" kann jede einzelne Mitgliedskanzlei ihre Entscheidungsprozesse optimieren. Keine noch so große Law-Firm, kann mehr wissen, als die Summe der vielen Mitglieder. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben weil: Es sich bei den bei BSZ® e.V. eingetragenen Anwälten um eine heterogene Gruppe mit unterschiedlicher Rechtsausrichtung handelt. Die Mitglieder vollkommen unabhängig von einander sind. Die Marke BSZ® diese kollektive Intelligenz nach außen transportiert.

Verständlicherweise zögern viele geschädigte Kapitalanleger ihr Geld mit allen möglichen rechtlichen Mitteln zurückzufordern.

Aber jede Verzögerung reduziert die Chance auf einen Erfolg. Der BSZ e.V. bietet dank seines globalen Netzwerks juristischer und investigativer Partner betroffenen Anlegern den notwendigen methodischen Ansatz zu einer Wiedergutmachung. Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass betroffene Anleger nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des BSZ e.V. Netzwerks, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können und wie die Initiatoren zweifelhafter Anlagemodelle rechtzeitig daran gehindert werden Gelder zu verschieben , bevor der Fall entschieden ist.

Die dem BSZ® e.V. verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien nehmen viele dieser Kanzleien eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.

Durch das globale Experten-Netzwerk des BSZ e.V. wird es keinem Kapitalanlagebetrüger gelingen sich irgendwie außerhalb der Reichweite gesetzlicher Rechtsmittel einzurichten. Der BSZ® e.V. ist einer der „aktivsten“ Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Die von dem BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus den einmaligen Förderbeiträgen ihrer Mitglieder. Der BSZ® e.V. sucht sich für die jeweilige Interessengemeinschaft die dafür am besten geeigneten Anwaltskanzleien aus – nicht umgekehrt!

Auch Sie wollen Ihre Kapitalanlage professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V. finanziert seit 18 Jahren seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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