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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Kapitalanlage: Geschäftsbank oder doch lieber gleich zu der Spielbank?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 6 Min. Lesezeit · 1.165 Wörter · 450 Aufrufe

Jedes Jahr findet die Finanzindustrie mehr und mehr Opfer. Die Schadenshöhe wächst scheinbar ungebremst. Treffen kann es offensichtlich jeden – auch Finanzspezialisten. Prominente Beispiele gibt es genug; sie können in der Tagespresse nachgelesen werden.

Für die Milliardenschäden bei den Kapitalanlegern und Steuerzahlern sind nicht nur unfähige und unseriöse Marktteilnehmer sondern oft die ganz normalen Geschäftsbanken verantwortlich. Diese Unternehmen können (wie bereits geschehen) ganze Finanz- und Staatssysteme erschüttern.

Warum können Anleger in Deutschland immer wieder von Banken und Finanzunternehmen über den Tisch gezogen werden und ihr Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren? Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. beobachtet schon über einen längeren Zeitraum, dass durch die Lobbyarbeit bestimmter Interessengruppen aus dem Finanzbereich versucht wird das Nieveau des Anlegerschutzes bewusst niedrig zu halten.

Die Stärke unserer Wirtschaft ist in hohem Maße das Produkt unseres Vertrauens in den Kapitalmarkt.
Es ist unser Geld, und wir möchten sicher sein, es in seriöse Anlagen zu investieren. Das können wir aber nicht, da es mintunter schwierig ist die Schwindelsysteme zu erkennen.

Solange sich die Kapitalanlagemodelle nicht an den Bedürfnissen der Anleger sondern am eigenen geschäftlichen Erfolg orientieren, wird weiterhin eine gigantische Umverteilung des Kapitals von unten nach oben stattfinden. Das bedeutet die Armen werden immer ärmer und die Reichen werden immer reicher. Wer weiterhin die profitorientierte Anlage und nicht die nachhaltige Anlage in den Fokus des Geschehens rückt, kann auch gleich ins Spielkasino gehen. Es ist eine Binsenweisheit, dass Geld nicht arbeitet. Wer das glaubt und danach handelt, greift den Menschen in den Geldbeutel und beutet sie skrupellos aus. Der Glaube an ständiges Wachstum ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Der Erdball wächst auch nicht!

Viele Kapitalvernichter halten sich für unangreifbar,denn sie glauben wirklich daran, dass was sie machen sei zu 100 Prozent legal !!! Gesetzlich ist es meist jedoch sehr fraglich, moralisch ist es verwerflich. So stimmen in einzelnen Fällen (auch) bei Banken die Berechnungen der Zinsen nicht - doch dafür muß man Finanzmathematik können, um dass nachrechnen zu können. Mit diesem Vorgehen wird eine Art Enteignung der ehrlichen Sparer betrieben. Sie werden durch solche Betrügereien um Hab und Gut, oft um das ganze Vermögen einschließlich der Immobilien gebracht. Im Grunde genommen ist das nichts anderes als organisierte Kriminalität, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.

Aber dann, wenn es darum geht, das verlorene Geld wieder zu beschaffen oder zumindest den Schaden zu begrenzen, sind viele geprellte Anleger nicht mehr bereit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, geschweige denn dafür zu bezahlen. Der unsägliche Spruch vom „guten Geld“ was man dem „schlechten Geld“ nicht hinterherwerfen möchte muss dann als absurde Begründung herhalten. Diese Haltung freut die Anlageanbieter! Von interessierter Seite wird der geprellte Anleger oft noch in dieser falschen Meinung bestärkt. Da werden Anlegerschutzanwälte schon mal als gierige Raffzähne diffamiert. Anlegerschutzvereine als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben betroffenen Kapitalanlegern eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage vorerst weiteres Kapital einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitalansatz rechnet sich in den meisten Fällen. Allerdings sollte man allzu aufdringlichem anwaltlichem Marketingverhalten mit der notwendigen Skepsis begegnen. Denn wer seine hervorragenden Fähigkeiten mit solchen Methoden künftigen Mandanten nahe zu bringen versucht, wird seine vollmundigen Versprechen selten dem Geschädigten gegenüber erfolgreich einlösen können.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Rechtshinweis
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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