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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

K+S AKTIE VERLIERT AN WERT – MÖGLICHKEITEN DER AKTIONÄRE

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 929 Wörter · 556 Aufrufe

Im vergangenen Sommer war der kanadische Konzern Potash noch an der Übernahme des deutschen Düngemittelherstellers Kali + Salz interessiert. Damals boten die Kanadier einen Preis von 41 Euro pro Aktie. Das Management lehnte ab. Heute ist die K+S Aktie nicht einmal die Hälfte wert. Am 23. Februar notierte sie zwischenzeitlich noch leicht über 19 Euro.

Nachdem Potash das Interesse an einer Übernahme von K+S verloren hatte, gab der Kurs der Aktie nach. Inzwischen ist er unter die 20-Euro-Marke gefallen. Es könnte noch schlimmer kommen. Analysten erwarten, dass der Düngemittelhersteller am Monatsende aus dem Dax absteigen könnte. „So ein Imageverlust kann zu weiteren Kursverlusten führen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hansjörg Looser. Für die K+S-Aktionäre, die in den vergangenen Monaten ohnehin schon viel Geld verloren haben, wäre dies ein weiterer Schlag.

Allerdings sieht Rechtsanwalt Looser durchaus Chancen für die Aktionäre, nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Das Angebot der Kanadier von 41 Euro je Aktie lag deutlich über dem durchschnittlichen Kurs der Aktie in den zwölf Monaten zuvor. Die Bedingungen auf dem globalen Kali-Markt sind für viele Unternehmen zuletzt nicht leichter geworden. „Es stellt sich die Frage, ob der K+S-Vorstand die nötige Weitsicht fehlen ließ, als er das Angebot von Potash ablehnte und damit auch zum Nachteil der Aktionäre gehandelt hat“, so Rechtsanwalt Looser. Daher könnten durchaus rechtliche Schritte gegen den Vorstand geprüft werden.

In Betracht kämen dabei auch Klagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren). Vergleichbar mit Sammelklagen in den USA werden dabei Klagen in einem Musterverfahren gebündelt und in einem Musterverfahren verbindlich entschieden. Für die Kläger stellt das KapMuG-Verfahren ein geringeres Prozess-Risiko sowie eine Zeit- und Kostenersparnis dar.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K+S anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft K+S können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.03. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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