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Jobcenter Halle – das Schreckgespenst der Hartz-IV-Empfänger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 309 Wörter · 472 Aufrufe

Gäbe es eine Hitliste für verhängte Sanktionen unter den Jobcentern, die Behörde in Halle würde wohl auf den ersten Plätzen landen. Im letzten Jahr, so die Mitteldeutsche Zeitung, wurden (bei rund 23.000 Hartz-IV-Empfängern) mehr als 6.500 Sanktionen verhängt. Allein in 5.500 Fällen wegen verpasster Meldetermine. Dass im vergangenen Jahr deutlich mehr dieser Strafmaßnahmen verhängt wurden, als im Jahr 2014, gleichzeitig die Zahl der Hartz-IV-Empfänger aber zurückgeht, ist ebenfalls sehr auffällig.

Besonders betroffen sind von den Leistungskürzungen die unter 25-jährigen. Diese „Problemgruppe“ wird allerdings auch wesentlich schneller und härter bestraft, als alle anderen. Wie das Jobcenter Halle berichtet, betrug die durchschnittliche Leistungskürzung knapp 110 Euro pro Monat bei einem durchschnittlichen Regelsatz von 399 Euro. Insgesamt habe man durch die verhängten Sanktionen eine knappe Million Euro „eingespart“.

Trotz der besonderen Härte, die das Jobcenter Halle offensichtlich an den Tag legt, gibt es derzeit nur 114 Klagen von denen lediglich 18 abgewiesen wurden. In den meisten Fällen landen die Streitigkeiten aber gar nicht vor Gericht. Denn meistens werden verhängte Sanktionen schon vom Jobcenter zurückgenommen, wenn der Betroffene mit rechtlichem Beistand und effektiv gegen sie vorgeht.

Deshalb wollen wir immer wieder alle Betroffenen ermutigen: Gegen Sanktionen muss man vorgehen, sie kürzen – unserer Ansicht nach – das staatlich garantierte Existenzminimum. Eine Kürzung ist deshalb aus unserer Sicht alles andere als rechtens. Wir helfen Ihnen schnell und kostenlos.

Sie bekommen kostenlose Hilfe durch die BSZ e.V. Vertrauensanwälte. Sie können sich online anmelden: http://hartz4-hotline.de/node/36

Sie können jeden Bescheid und jede Maßnahme kostenlos auf ihre Richtigkeit überprüfen lassen, einfach einsenden:

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