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Jahresende und Verjährung: Wann beginnt die Verjährung?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 345 Wörter · 354 Aufrufe
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Diese Verjährungsfrist betrug für Pflichtverletzungen aus Auskunfts- oder Beratungsverträgen bis Ende 2001 30 Jahre.

Seit 2002 gilt für derartige Pflichtverletzungen die Regelverjährung von drei Jahren. Allerdings beginnt diese regelmäßige Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte weiß, dass er einen Anspruch hat und wem gegenüber er geltend gemacht werden kann. Positive Kenntnis der Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Der positiven Kenntnis steht grob fahrlässige Unkenntnis gleich.
Ein neues BGH-Urteil (III ZR 149/14) fasst diese Aspekte, auf die es ankommt, noch einmal zusammen.

Ein Finanzdienstleister, der über Anlageprodukte berät oder Kapitalanlagen vermittelt, schuldet bekanntlich die Aufklärung über all diejenigen Umstände, die für den Anlageentschluss eines Interessenten von Bedeutung sind oder von Bedeutung sein können. Die Aufklärung oder Beratung ist vielschichtig. Folglich können bei einem Beratungsvorgang mehrere Aufklärungspflichten verletzt werden. In derartigen Fällen stellte sich deshalb bereits früher die Frage, wie es verjährungsrechtlich zu beurteilen ist, wenn ein Anleger eine bestimmte Pflichtverletzung kennt beziehungsweise grob fahrlässig die Augen verschließt und er von einer oder mehreren weiteren Pflichtverletzungen (noch) keine Kenntnis hat. Hier setzt das neue Urteil des BGH an.

Für die Prüfung der Verjährung bei Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verjährung beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=621e4278b1129cbdb41fdab40dde4d66

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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