IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK: Drohende Verjährung Ende 2015!
Oftmals gute Chancen auf Schadensersatz. Achtung: Drohende Verjährung zum Jahresende 2015!
Viele Anleger des IVG-Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK müssen erhebliche Verluste verschmerzen, aktuell notiert der Fonds auf der Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de mit nur noch ca. 43,5 % des Nominalwertes (Handelsdatum Oktober 2015).
In vielen Fällen sehen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB jedoch für Anleger die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater der Anlage geltend zu machen. In vielen Fällen war die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken, Fremdwährungsrisiken, Projektentwicklungsrisiken, etc.
Falls die Anlage dem Anleger von einer Bank vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine Schadensersatzverpflichtung der Banken:
Laut aktueller BGH-Rechtsprechung müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. "Kick-backs", hinweisen, falls der Anleger nicht darauf, weder dem Grunde noch der Höhe nach, hingewiesen wurde, kann er sogar die vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen. Oftmals lassen sich daher gegen die vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen, zahlreiche Klagen für IVG-Fonds-Anleger hatten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen geführt, vor allem in Fällen, in denen die Anlage von einer Bank vermittelt wurde, seit dem Jahr 2002 wurden/werden bereits über 200 Fälle von geschädigten IVG-Fonds-Anlegern von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner betreut.
In diversen Fällen konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten Dr. Späth & Partner bereits gute Vergleiche mit den vermittelnden Banken geschlossen werden, und auch obsiegende Urteile erzielt werden, z.B. mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des LG Leipzig mit dem Az. 04 O 3757/13 von diesem Jahr oder mit bereits rechtskräftigem Urteil des LG Berlin vom 23.10.2014 gegen die Commerzbank. Doch betroffene Anleger sollten berücksichtigen, dass zum Jahresende 2015 Verjährung einzutreten droht, aufgrund der kenntnisabhängigen 3-jährigen Verjährungsfrist gem. §§ 195, 199 BGB, die immer im Einzelfall geprüft werden muss.
Betroffene Anleger sollten also umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen, um nicht in die Verjährungsfalle zu tappen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG Euroselect". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.