Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 13:46 ELOS feiert 50-jähriges Bestehen: Vom Putzlappenhersteller zum moderne.... 13:46 ELOS feiert 50-jähriges Bestehen: Vom Putzlappenhersteller zum moderne.... 13:41 Rekord bei Insolvenzen und Zwangsversteigerungen im Rhein-Main-Gebiet.... 13:41 Rekord bei Insolvenzen und Zwangsversteigerungen im Rhein-Main-Gebiet.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

IVG EuroSelect 14 - Erfolg für Anlegerin gegen Commerzbank vor dem LG Berlin.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 643 Wörter · 421 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Das Landgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil – bislang nicht rechtskräftig – einer Anlegerin, vertreten durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte, vollumfänglich den Schaden aus der Beteiligung an dem IVG 14, auch „The Gherkin“ genannt, zugesprochen.

Das Gericht ist vorliegend der Argumentation der Klägerseite gefolgt und hat der Anlegerin nach deren Anhörung im Gerichtstermin den geltend gemachten Schadensersatzanspruch zugesprochen und eine ordnungsgemäße Aufklärung durch die Commerzbank verneint. Die Banken haben durch die Vermittlung der IVG 14 Beteiligung 12 % Rückvergütung bezogen auf die gezeichnete Einlage erhalten. Hierüber muss, so die Rechtsprechung, die Bank richtig und vollständig aufklären und zwar ungefragt. Dies ist in dem zu entscheidenden Fall weder mündlich noch schriftlich erfolgt, wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 18.03.2015 festgestellt hat. Nach den der Kanzlei vorliegenden Informationen vieler Anleger erfolgte in der Regel keine mündliche Aufklärung durch die Berater der Banken über die tatsächliche Höhe der erhaltenen Rückvergütungen der Bank.

Insbesondere führt das Landgericht Berlin aus, konnte keine Aufklärung durch den Emissionsprospekt des Fonds erfolgen, da dieser insoweit fehlerhaft ist. Hierbei ist festzuhalten, dass dies für alle Anleger des Fonds gleichermaßen gilt. Das Gericht führt in seiner Entscheidung aus:

„Der Emissionsprospekt benennt die Beklagte nicht ausdrücklich als Empfängerin einer Vertriebsprovision. Auch die Angaben, in welcher Höhe genau der Beklagten Provisionen zufließen, fehlt. Eine hinreichende Aufklärung über den bestehenden Interessenkonflikt ist damit nicht erfolgt.“

Auch seien die Ansprüche der Anlegerin nicht verjährt, so das Landgericht Berlin. Und führt hierzu aus:

„Der Anspruch ist nicht verjährt. Eine Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der Klägerin von den anspruchsbegründenden Tatsachen im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist nicht dargetan. Die Beklagte hat nicht dargelegt, dass die Klägerin von der Berichterstattung über die „Kick-back“-Entscheidung des Bundsgerichtshofs Kenntnis genommen hat. Darauf kommt es aber nicht an. Entscheidend wäre, ob und wann die Klägerin Kenntnis von der konkreten Zahlung an die Beklagte hatte. In dieser Hinsicht ist nicht erkennbar, was der Klägerin zum Fahrlässigkeitsvorwurf gemacht werden soll.“

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die zahlreiche Anleger gegen die beratenden Banken (v. a. die Deutsche Bank und Commerzbank, auch als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank) bereits außergerichtlich und gerichtlich vertreten, raten Anleger sich von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, ob Schadensersatzansprüche möglich sind.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG-Fonds EuroSelect beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
brüll

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.