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Insolvenzgericht München erlässt Verfügungsverbot über die Rena Lange Holding GmbH

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 402 Wörter · 333 Aufrufe
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BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB Rechtsanwälte reichen Klage gegen Prospektverantwortlichen vor dem Landgericht München I ein.

Das Luxus-Modehaus Rena Lange hatte am 09.09.2014 einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht München gestellt. Der Insolvenzantrag wurde sowohl in Eigenverwaltung über das Vermögen der Rena Lange Holding GmbH als auch im Regelverfahren über das Vermögen der Tochtergesellschaft M.Lange & Co. GmbH gestellt. Am 17. Dezember 2014 wurde nun der Rena Lange Holding GmbH von dem Insolvenzgericht München I ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Damit wurde der Gesellschaft verboten, über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen.

Zugleich hat die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte für einen Anleger der Rena Lange Klage wegen Prospekthaftung vor dem Landgericht München I erhoben. Der Kläger ist Anleihegläubiger der Rena Lange Holding GmbH, die am 12. Dezember 2013 Schuldverschreibungen (ISIN Nummer DE000A1ZAEMO) mit einem Volumen von 10 Millionen Euro emittiert hatte.

,,Da der Verkaufsprospekt nach unserer Bewertung fehlerhaft ist, bestehen dementsprechende Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung" so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, LL.M., M.A.. ,,Denn der Prospekt muss ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufklären. Erfüllt er diesen Anspruch nicht oder nur eingeschränkt, machen sich die Prospektverantwortlichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anleihe und somit Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen."

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihen/ Rena Lange GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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